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− Walasser schreibt in der Ausgabe von 1572 den 3. und 4. Text dem Autor Petrus Canisius zu.
ZV 25919: Walasser, Adam; Hauszucht und Regiment (Quelltext anzeigen)
Version vom 28. Mai 2011, 15:26 Uhr
, 15:26, 28. Mai 2011keine Bearbeitungszusammenfassung
1. Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben; 2. selbst auf das Haus achten; 3. die Versorgung des Viehs; 4. Ausgaben für Geselligkeit; 5. Verhalten gegenüber den Mitmenschen außer Haus: bei Teuerung und Verkauf, gegenüber Feinden; 6. Verhalten zur Ehefrau; 7. - gegenüber Freunden; 8. - gegenüber Spielleuten; 9. - gegenüber dem Gesinde; 10. sich beim Bauen von der Notwendigkeit leiten lassen; 11. Bewahrung des Erbes; 12. Warnung vor Trunkenheit; 13. Hundehaltung; 14. den Sohn nicht zum Verwalter einsetzen und selbstverantwortlich handeln; 15. Vorsorge für Krankheit und Tod, hinsichtlich der Geschäfte, des Seelgeräts, der Erben, der Witwe.
1. Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben; 2. selbst auf das Haus achten; 3. die Versorgung des Viehs; 4. Ausgaben für Geselligkeit; 5. Verhalten gegenüber den Mitmenschen außer Haus: bei Teuerung und Verkauf, gegenüber Feinden; 6. Verhalten zur Ehefrau; 7. - gegenüber Freunden; 8. - gegenüber Spielleuten; 9. - gegenüber dem Gesinde; 10. sich beim Bauen von der Notwendigkeit leiten lassen; 11. Bewahrung des Erbes; 12. Warnung vor Trunkenheit; 13. Hundehaltung; 14. den Sohn nicht zum Verwalter einsetzen und selbstverantwortlich handeln; 15. Vorsorge für Krankheit und Tod, hinsichtlich der Geschäfte, des Seelgeräts, der Erben, der Witwe.
zu '''Text 2 und 3:'''
Walasser schreibt in der Ausgabe von 1572 den 3. und 4. Text dem Autor Petrus Canisius zu.
zu '''Text 4:'''
zu '''Text 4:'''
Die "Christliche Hausordnung für die Herrschaft und Eheleute" wurde von Sebald Mayer auch als Einblattdruck herausgebracht.
Die "Christliche Hausordnung für die Herrschaft und Eheleute" wurde von Sebald Mayer auch als Einblattdruck herausgebracht.
Dillingen: Sebald Mayer o.J. [um 1569]
Dillingen: Sebald Mayer o.J. [um 1569]