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R 3240: Roth, Heinrich; Catechismi Predigt (Quelltext anzeigen)
Version vom 20. Mai 2012, 04:49 Uhr
, 04:49, 20. Mai 2012→Exempel im zweiten Teil über die "Haustafel"!, die nicht der Bibel entnommen sind:
[http://www.diss.fu-berlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000009241 Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S. 297-301].
[http://www.diss.fu-berlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000009241 Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S. 297-301].
=='''Exempel im zweiten Teil über die "Haustafel"!, die nicht der Bibel entnommen sind:'''==
=='''Exempel im zweiten Band über die "Haustafel", die nicht der Bibel entnommen sind:'''==
(Bl. 690r) Beschreibung eines allegorischen Bildes: Eine Mutter hat drei Kinder auf ihrem Schoß. Das eine hat ein Buch in der Hand, das ist der Lehrstand. Das andere hat ein Schwert, das ist der Wehrstand, und das dritte hat einen Dreschflegel, das ist der Nährstand. Die Mutter aber ist die Ehe.
(Bl. 690r) Beschreibung eines allegorischen Bildes: Eine Mutter hat drei Kinder auf ihrem Schoß. Das eine hat ein Buch in der Hand, das ist der Lehrstand. Das andere hat ein Schwert, das ist der Wehrstand, und das dritte hat einen Dreschflegel, das ist der Nährstand. Die Mutter aber ist die Ehe.
Diese Idee für ein Gemälde findet sich zuerst bei Erasmus Alber: Predigt vom Ehestand über die Hochzeit zu Kana, 1546.[[A 1515: Alber, Erasmus ; Predigt vom Ehestand über die Hochzeit zu Kana| VD16: A 1515]]
Diese Idee für ein Gemälde findet sich zuerst bei [[A 1515: Alber, Erasmus ; Predigt vom Ehestand über die Hochzeit zu Kana| Erasmus Alber: Predigt vom Ehestand über die Hochzeit zu Kana, 1546.]]
Dieses Lied mit zehn Strophen ist die gedruckte Fassung eines Meisterliedes von Hans Sachs (1552), die unter dem Titel "Von einem ungehorsamen Sohn" um 1555 in Nürnberg anonym erschien (zwei verschiedene Ausgaben: VD 16: S 541 und ZV 13528), mit zwei ebenfalls undatierten Nachdrucken von um 1560 (VD 16: S 542) und um 1570 (VD 16: S 543) sowie einem weiteren Nachdruck von 1579 (VD 16: ZV 11893).
Dieses Lied mit zehn Strophen ist die gedruckte Fassung eines Meisterliedes von Hans Sachs (1552), die unter dem Titel "Von einem ungehorsamen Sohn" um 1555 in Nürnberg anonym erschien (zwei verschiedene Ausgaben: VD 16: S 541 und ZV 13528), mit zwei ebenfalls undatierten Nachdrucken von um 1560 (VD 16: S 542) und um 1570 (VD 16: S 543) sowie einem weiteren Nachdruck von 1579 (VD 16: ZV 11893).
Das zweite Lied ist länger, von ihm lässt sich jedoch keine andere Druckausgabe mehr ausfindig machen ([[Anhang zu R 3240: Roth, Heinrich; Catechismi Predigt| Textabdruck im Anhang]]). Es ist ein Zeitungslied über einen Fall von Vatermord, der sich 1569 in Lützelfluh bei Bern zugetragen hat.
Das zweite Lied ist länger, von ihm lässt sich jedoch keine andere Druckausgabe mehr ausfindig machen ([[Anhang zu R 3240: Roth, Heinrich; Catechismi Predigt|Textabdruck im Anhang]]). Es ist ein Zeitungslied über einen Fall von Vatermord, der sich 1569 in Lützelfluh bei Bern zugetragen hat.
Das Mordopfer hieß Lorenz Kopfferschmid, war 70 Jahre alt und galt als sehr ehrsam. Er hatte zwei Söhne, die ihm Geld stahlen. Als er sie zur Rede stellte, leugneten sie. Der ältere Sohn war 20 Jahre alt. Als Vater ihn allein noch einmal daraufhin ansprach, sicherte der Sohn zu, ihm das gestohlene Geld zu zeigen, und führte den Vater auf langen Wegen durch den Wald. An einer einsamen Stelle warf er ihm jedoch einen Strick um den Hals. Der Vater versuchte, sich mit einem Messer zu befreien, aber der Sohn entriss ihm das Messer, wodurch er ihn an der Hand verletzte, und schleifte ihn zu einer Eiche, wo er ihn an einem Ast aufhängte. Aber das Blut an dem Strick erweckte bei den Leuten Verdacht. Man holte einen Richter aus Bern, der die beiden Söhne gefangen setzen ließ. Der jüngere Sohn war wohl an dem Mord unschuldig, wurde aber wegen des Diebstahls mit dem Schwert hingerichtet. Der ältere Sohn wurde gefoltert, aufs Rad gebunden, gehenkt und mit Fackeln verbrannt.
Das Mordopfer hieß Lorenz Kopfferschmid, war 70 Jahre alt und galt als sehr ehrsam. Er hatte zwei Söhne, die ihm Geld stahlen. Als er sie zur Rede stellte, leugneten sie. Der ältere Sohn war 20 Jahre alt. Als Vater ihn allein noch einmal daraufhin ansprach, sicherte der Sohn zu, ihm das gestohlene Geld zu zeigen, und führte den Vater auf langen Wegen durch den Wald. An einer einsamen Stelle warf er ihm jedoch einen Strick um den Hals. Der Vater versuchte, sich mit einem Messer zu befreien, aber der Sohn entriss ihm das Messer, wodurch er ihn an der Hand verletzte, und schleifte ihn zu einer Eiche, wo er ihn an einem Ast aufhängte. Aber das Blut an dem Strick erweckte bei den Leuten Verdacht. Man holte einen Richter aus Bern, der die beiden Söhne gefangen setzen ließ. Der jüngere Sohn war wohl an dem Mord unschuldig, wurde aber wegen des Diebstahls mit dem Schwert hingerichtet. Der ältere Sohn wurde gefoltert, aufs Rad gebunden, gehenkt und mit Fackeln verbrannt.
Bl. 794r: Roth berichtet, in den Kirchen habe man früher oft ein Bild von einem Schiff im stürmischen Meer gehabt. In dem Schiff saßen die Kleriker, und im Wasser waren die Laien, die ohne die Hilfe der Kleriker nicht ins sichere Schiff kommen konnten. Diese Darstellung, die in der Papstkirche üblich war, sei aber falsch.
Bl. 794r: Roth berichtet, in den Kirchen habe man früher oft ein Bild von einem Schiff im stürmischen Meer gehabt. In dem Schiff saßen die Kleriker, und im Wasser waren die Laien, die ohne die Hilfe der Kleriker nicht ins sichere Schiff kommen konnten. Diese Darstellung, die in der Papstkirche üblich war, sei aber falsch.
Roth hat dieses Negativ-Exempel wohl von Hieronymus Weller, der es in der Vorrede zu seinem Traktat "De officio ecclesiastico, politico et oeconomico libellus pius" von 1552 (VD 16: W 1822 und ZV 15481), der ersten eigenständigen Haustafelauslegung überhaupt, als abzulehnendes Gegenmodell zum Konzept der drei Stände vorstellt.
Roth hat dieses Negativ-Exempel wohl von Hieronymus Weller, der es in der Vorrede zu seinem Traktat "De officio ecclesiastico, politico et oeconomico libellus pius" von 1552 (VD 16: W 1822 und ZV 15481), der ersten eigenständigen Haustafelauslegung überhaupt (vgl. den Artikel zur [[W 1826: Weller, Hieronymus; Haustafel ausgelegt|deutschen Übersetzung von 1556]]), als abzulehnendes Gegenmodell zum Konzept der drei Stände vorstellt.
Aber zuerst findet sich diese Zurückweisung bei Luther in seiner Schrift gegen Herzog Georg den Bärtigen von 1533 (WA 38, S. 104). Ob ein solches Gemäldemotiv tatsächlich existiert hat, ist nicht erwiesen. Es wäre eine Variation des verbreiteten Motivs des Schiffs als Allegorie der Kirche.
Aber zuerst findet sich diese Zurückweisung bei Luther in seiner Schrift gegen Herzog Georg den Bärtigen von 1533 (WA 38, S. 104). Ob ein solches Gemäldemotiv tatsächlich existiert hat, ist nicht erwiesen. Es wäre eine Variation des verbreiteten Motivs des Schiffs als Allegorie der Kirche.
Bl. 795r: Der beste Gottesdienst ist, gewissenhaft seinen Beruf auszuführen. Herzog Friedrich von Sachsen sei so glücklich über Luthers Schrift zur Obrigkeit gewesen, dass er sie sich besonders prachtvoll hat binden lassen.
Bl. 795r: Der beste Gottesdienst ist, gewissenhaft seinen Beruf auszuführen. Herzog Friedrich von Sachsen sei so glücklich über Luthers Schrift zur Obrigkeit gewesen, dass er sie sich besonders prachtvoll hat binden lassen.
== '''Literatur:''' ==
== '''Literatur:''' ==