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− | Noricus, Elias (um 1555 – nach 1622), lutherischer Pastor in Sommersdorf bei Helmstedt. Sein ungefähres Geburtsjahr erschließt sich aus seiner Immatrikulation zwischen 1572 und 1574 am Paedagogicum illustre zu Gandersheim. Da er noch als Beiträger einer Trauerschrift von 1622 erscheint (VD17: 547:674606P), wird sein Todesdatum später liegen. | + | Noricus, Elias (um 1555 – nach 1622), lutherischer Pastor in Sommersdorf bei Helmstedt. Sein ungefähres Geburtsjahr erschließt sich aus seiner Immatrikulation zwischen 1572 und 1574 am Paedagogicum illustre zu Gandersheim. Da er noch als Beiträger einer Trauerschrift von 1622 erscheint (VD17: [http://gso.gbv.de/DB=1.28/CMD?ACT=SRCHA&IKT=8002&TRM=%27547:674606P%27 547:674606P]), wird sein Todesdatum später liegen. |
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− | Das über 7000 Verse umfassende Gedicht ist eine Neujahrsschrift, die nach dem Muster der Predigten über die Haustafel (vgl. z. B. [[S 7574: Spangenberg, Cyriacus; Geistliche Haustafel| Cyriacus Spangenberg, Geistliche Haustafel]], Wittenberg 1556, VD16: S 7574) aufgebaut ist. Das erste Kapitel handelt von den Predigern, das zweite von ihren Zuhörern, also der Kirchengemeinde, das dritte von der Obrigkeit und das vierte von den Untertanen. Nachdem damit in den ersten vier Kapiteln die Pflichten der Hauptstände ecclesia und politia vorgestellt sind, werden in den übrigen Kapiteln die Pflichten der oeconomia-Stände thematisiert. Das fünfte Kapitel handelt von den Eheleuten, das sechste von Eltern, das siebte von den Kindern, das achte vom Gesinde und das neunte von der Hausherrschaft. Dann ist, abweichend vom überkommenen Haustafelschema, je ein Kapitel über die Schulmeister und die Schüler eingefügt. Das zwölfte Kapitel informiert über die Pflichten der Jugend und das dreizehnte über die der Jungfrauen. Auch dieses letztere hat Noricus dem gängigen Modell hinzugefügt. Am Ende gibt es noch ein Kapitel für die Witwen und eines allgemein über die christliche Nächstenliebe. Typisch für eine Neujahrsschrift ist, dass Noricus am Ende jedes Kapitels dem entsprechenden Stand ein bestimmtes Tier zueignet, wie es seit den 70er Jahren des 16. Jahrhunderts auch in vielen Neujahrspredigten üblich war (vgl. dazu den Artikel über [[V 1631: Fischer, Christoph; Ein einfeltige Christliche Predigt am Newen Jarstage| Christoph Fischers Neujahrspredigt]] von 1593, VD16: V 1631) | + | Das über 7000 Verse umfassende Gedicht ist eine Neujahrsschrift, die nach dem Muster der Predigten über die Haustafel (vgl. z. B. [[S 7574: Spangenberg, Cyriacus; Geistliche Haustafel| Cyriacus Spangenberg, Geistliche Haustafel]], Wittenberg 1556, VD16: [http://gateway-bayern.de/VD16+S+7574 S 7574]) aufgebaut ist. Das erste Kapitel handelt von den Predigern, das zweite von ihren Zuhörern, also der Kirchengemeinde, das dritte von der Obrigkeit und das vierte von den Untertanen. Nachdem damit in den ersten vier Kapiteln die Pflichten der Hauptstände ecclesia und politia vorgestellt sind, werden in den übrigen Kapiteln die Pflichten der oeconomia-Stände thematisiert. Das fünfte Kapitel handelt von den Eheleuten, das sechste von Eltern, das siebte von den Kindern, das achte vom Gesinde und das neunte von der Hausherrschaft. Dann ist, abweichend vom überkommenen Haustafelschema, je ein Kapitel über die Schulmeister und die Schüler eingefügt. Das zwölfte Kapitel informiert über die Pflichten der Jugend und das dreizehnte über die der Jungfrauen. Auch dieses letztere hat Noricus dem gängigen Modell hinzugefügt. Am Ende gibt es noch ein Kapitel für die Witwen und eines allgemein über die christliche Nächstenliebe. Typisch für eine Neujahrsschrift ist, dass Noricus am Ende jedes Kapitels dem entsprechenden Stand ein bestimmtes Tier zueignet, wie es seit den 70er Jahren des 16. Jahrhunderts auch in vielen Neujahrspredigten üblich war (vgl. dazu den Artikel über [[V 1631: Fischer, Christoph; Ein einfeltige Christliche Predigt am Newen Jarstage| Christoph Fischers Neujahrspredigt]] von 1593, VD16: [http://gateway-bayern.de/VD16+V+1631 V 1631]) |
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| Wie in den Predigten über die Haustafel benutzt Noricus in seinem Gedicht viele Exempel aus der Bibel und aus der antiken Geschichte, die seine Lehren veranschaulichen sollen. Dagegen gibt es keine Auslegungen von Bibelstellen. Die biblischen Exempel sind zudem in der Regel kürzer als die weltlichen. Viele von ersteren werden nur kurz zitiert, ohne sie genauer darzustellen. Etwas ausführlicher erzählt werden etwa 40 weltliche Exempel. | | Wie in den Predigten über die Haustafel benutzt Noricus in seinem Gedicht viele Exempel aus der Bibel und aus der antiken Geschichte, die seine Lehren veranschaulichen sollen. Dagegen gibt es keine Auslegungen von Bibelstellen. Die biblischen Exempel sind zudem in der Regel kürzer als die weltlichen. Viele von ersteren werden nur kurz zitiert, ohne sie genauer darzustellen. Etwas ausführlicher erzählt werden etwa 40 weltliche Exempel. |
− | Noricus' Gedicht wurde später nicht mehr aufgelegt, aber im Jahr 1600 veröffentlichte der Arzt und Historiograph Adelar Roth unter eigenem Namen ein Gedicht mit dem Titel "Der Eheleute Lustgarten" (VD16: ZV 13390), das in weiten Teilen die Neujahrsschrift von Noricus ausschreibt. Nachdem Roths Plagiat offenbar nicht entdeckt worden war, reichte er 1602 noch eine Neujahrsschrift mit dem Titel "Strena oder Neue Jahrsverehrung" (VD17: 23:286417V) nach, unter Verwendung der Teile aus Noricus' Werk, die nicht schon in der "Der Eheleute Lustgarten" benutzt worden waren. Für "Der Eheleute Lustgarten" fand er sogar einen würdevollen Beiträger, den Superintendenten von Weißensee Georg Justus. Offensichtlich war die Verbreitung von Noricus' Büchlein und allgemein der interregionale Austausch solcher Schriften so gering, dass Roth die beiden Schriften als eigene Werke deklarieren und sie verschiedenen lokalen Honoratioren widmen konnte. | + | |
| + | Noricus' Gedicht wurde später nicht mehr aufgelegt, aber im Jahr 1600 veröffentlichte der Arzt und Historiograph Adelar Roth unter eigenem Namen ein Gedicht mit dem Titel "Der Eheleute Lustgarten" (VD16: [http://gateway-bayern.de/VD16+ZV+13390 ZV 13390]), das in weiten Teilen die Neujahrsschrift von Noricus ausschreibt. Nachdem Roths Plagiat offenbar nicht entdeckt worden war, reichte er 1602 noch eine Neujahrsschrift mit dem Titel "Strena oder Neue Jahrsverehrung" (VD17: [http://gso.gbv.de/DB=1.28/CMD?ACT=SRCHA&IKT=8002&TRM=%2723:286417V%27 23:286417V]) nach, unter Verwendung der Teile aus Noricus' Werk, die nicht schon in der "Der Eheleute Lustgarten" benutzt worden waren. Für "Der Eheleute Lustgarten" fand er sogar einen würdevollen Beiträger, den Superintendenten von Weißensee Georg Justus. Offensichtlich war die Verbreitung von Noricus' Büchlein und allgemein der interregionale Austausch solcher Schriften so gering, dass Roth die beiden Schriften als eigene Werke deklarieren und sie verschiedenen lokalen Honoratioren widmen konnte. |
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| *Luther berichtet in seinen Tischreden, ein Prediger habe verkündet, wenn die lutherische Lehre etwas mit dem Christentum zu hätte, dann solle ihn der Blitz treffen. Als er sich kurz danach vor einem Unwetter in eine Kirche flüchtete, wurde er vor Schreck über einen Donner ohnmächtig. Als man ihn nach Hause begleiten wollte und aus der Kirche führte, wurde er vom Blitz erschlagen, während die Umstehenden unverletzt blieben. | | *Luther berichtet in seinen Tischreden, ein Prediger habe verkündet, wenn die lutherische Lehre etwas mit dem Christentum zu hätte, dann solle ihn der Blitz treffen. Als er sich kurz danach vor einem Unwetter in eine Kirche flüchtete, wurde er vor Schreck über einen Donner ohnmächtig. Als man ihn nach Hause begleiten wollte und aus der Kirche führte, wurde er vom Blitz erschlagen, während die Umstehenden unverletzt blieben. |
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− | Anm.: WA TR 3, Nr. 3612a; Heidemarie Schade, Andreas Hondorffs Promptuarium Exemplorum, in: Volkserzählung und Reformation. Ein Handbuch zur Tradierung und Funktion von Erzählstoffen und Erzählliteratur im Protestantismus, hrsg. v. Wolfgang Brückner. Berlin 1974, S. 647-703 , S. 668 weist dieses Exempel auch bei Andreas Hondorff, Promptuarium exemplorum. Leipzig 1568; VD 16: H 4729 nach, dort im Kapitel zum 2. Gebot. | + | Anm.: WA TR 3, Nr. 3612a; Heidemarie Schade, Andreas Hondorffs Promptuarium Exemplorum, in: Volkserzählung und Reformation. Ein Handbuch zur Tradierung und Funktion von Erzählstoffen und Erzählliteratur im Protestantismus, hrsg. v. Wolfgang Brückner. Berlin 1974, S. 647-703 , S. 668 weist dieses Exempel auch bei Andreas Hondorff, Promptuarium exemplorum. Leipzig 1568; VD 16: [http://gateway-bayern.de/VD16+H+4729 H 4729] nach, dort im Kapitel zum 2. Gebot. |
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| *In Böhmen war eine Kaufmannsfrau, deren Mann lange Zeit auf Reisen war. Sie ließ sich von einem anderen verführen und wurde schwanger. Der Kaufmann erfuhr nicht, dass einer seiner Söhne nicht von ihm stammte. Als er starb, hatte sie danach immer ein schlechtes Gewissen und war nie wieder glücklich. Schließlich ließ sie nach vielen Jahren ihre Söhne zu sich kommen und eröffnete ihnen, dass einer von ihnen unehelich sei. Die Söhne berieten sich untereinander und kamen zu dem Beschluss, dass sie nicht erfahren wollten, wer von ihnen derjenige sei, um den brüderlichen Frieden nicht zu gefährden. | | *In Böhmen war eine Kaufmannsfrau, deren Mann lange Zeit auf Reisen war. Sie ließ sich von einem anderen verführen und wurde schwanger. Der Kaufmann erfuhr nicht, dass einer seiner Söhne nicht von ihm stammte. Als er starb, hatte sie danach immer ein schlechtes Gewissen und war nie wieder glücklich. Schließlich ließ sie nach vielen Jahren ihre Söhne zu sich kommen und eröffnete ihnen, dass einer von ihnen unehelich sei. Die Söhne berieten sich untereinander und kamen zu dem Beschluss, dass sie nicht erfahren wollten, wer von ihnen derjenige sei, um den brüderlichen Frieden nicht zu gefährden. |
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− | Anm.: Vgl. die etwas abweichende Version bei Johann Pauli, Schimpf und Ernst [1522], hrsg. von Johann Bolte. Berlin 1924, ND Hildesheim 1972, Bd. 2, Nr. 809, aus einer erweiterten Fassung mit dem Titel ''Scherz mit der Wahrheit'' von 1550 (VD 16: S 2760), in den Anmerkungen dazu auch die früheren Nachweise dieses Motivs, die Bolte gesammelt hat. Diese Geschichte erscheint wie eine – nicht intendierte – Kontrafaktion der berühmten “Ringparabel”. Das gemeinsame Element ist jedoch die Intention, den sozialen Frieden dem Kriterium der Wahrheit überzuordnen. | + | Anm.: Vgl. die etwas abweichende Version bei Johann Pauli, Schimpf und Ernst [1522], hrsg. von Johann Bolte. Berlin 1924, ND Hildesheim 1972, Bd. 2, Nr. 809, aus einer erweiterten Fassung mit dem Titel ''Scherz mit der Wahrheit'' von 1550 (VD 16: [http://gateway-bayern.de/VD16+S+2760 S 2760]), in den Anmerkungen dazu auch die früheren Nachweise dieses Motivs, die Bolte gesammelt hat. Diese Geschichte erscheint wie eine – nicht intendierte – Kontrafaktion der berühmten “Ringparabel”. Das gemeinsame Element ist jedoch die Intention, den sozialen Frieden dem Kriterium der Wahrheit überzuordnen. |
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| *In Brügge in Flandern waren Eltern, die ihren beiden Söhnen alles erlaubten und ihnen für alles Geld gaben, so viel sie haben wollten. Der Vater starb betrübt. Die Mutter musste dann aber erleben, wohin solches Treiben führt. Der eine Sohn wurde geköpft, der andere gehenkt. | | *In Brügge in Flandern waren Eltern, die ihren beiden Söhnen alles erlaubten und ihnen für alles Geld gaben, so viel sie haben wollten. Der Vater starb betrübt. Die Mutter musste dann aber erleben, wohin solches Treiben führt. Der eine Sohn wurde geköpft, der andere gehenkt. |
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− | Anm.: Dasselbe Exempel findet sich auch in den Haustafelpredigten von Cyriacus Spangenberg im Elternkapitel ([[S 7574: Spangenberg, Cyriacus; Geistliche Haustafel|Cyriacus Spangenberg, Geistliche Haustafel]]. Wittenberg 1556; VD 16: S 7574, Bl. K5r), wo es ebenfalls zusammenstellt ist mit dem Exempel vom „Sohn am Galgen“. Spangenberg gibt als Quelle Johann Ludovicus (Juan Luis) Vives, De institutione foeminae Christianae, 2. Buch, 10. Kapitel an. Das Buch erschien zuerst 1524. Als Datum des Vorfalls gibt Spangenberg „vor 35 Jahren“ an, d.h. also 1521. | + | Anm.: Dasselbe Exempel findet sich auch in den Haustafelpredigten von Cyriacus Spangenberg im Elternkapitel ([[S 7574: Spangenberg, Cyriacus; Geistliche Haustafel|Cyriacus Spangenberg, Geistliche Haustafel]]. Wittenberg 1556; VD 16: [http://gateway-bayern.de/VD16+S+7574 S 7574], Bl. K5r), wo es ebenfalls zusammenstellt ist mit dem Exempel vom „Sohn am Galgen“. Spangenberg gibt als Quelle Johann Ludovicus (Juan Luis) Vives, De institutione foeminae Christianae, 2. Buch, 10. Kapitel an. Das Buch erschien zuerst 1524. Als Datum des Vorfalls gibt Spangenberg „vor 35 Jahren“ an, d.h. also 1521. |
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