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Das über 7000 Verse umfassende Gedicht ist eine Neujahrsschrift, die nach dem Muster der Predigten über die Haustafel (vgl. z. B. [[S 7574: Spangenberg, Cyriacus; Geistliche Haustafel| Cyriacus Spangenberg, Geistliche Haustafel, Wittenberg 1556, VD16: S 7574]]) aufgebaut ist. Das erste Kapitel handelt von den Predigern, das zweite von ihren Zuhörern, also der Kirchengemeinde, das dritte von der Obrigkeit und das vierte von den Untertanen. Nachdem damit in den ersten vier Kapiteln die Pflichten der Hauptstände ecclesia und politia vorgestellt sind, werden in den übrigen Kapiteln die Pflichten der oeconomia-Stände thematisiert. Das fünfte Kapitel handelt von den Eheleuten, das sechste von Eltern, das siebte von den Kindern, das achte vom Gesinde und das neunte von der Hausherrschaft. Dann ist, abweichend vom überkommenen Haustafelschema, je ein Kapitel über die Schulmeister und die Schüler eingefügt. Das zwölfte Kapitel informiert über die Pflichten der Jugend und das dreizehnte über die der Jungfrauen. Auch dieses letztere hat Noricus dem gängigen Modell hinzugefügt. Am Ende gibt es noch ein Kapitel für die Witwen und eines allgemein über die christliche Nächstenliebe. Typisch für eine Neujahrsschrift ist, dass Noricus am Ende jedes Kapitels dem entsprechenden Stand ein bestimmtes Tier zueignet, wie es seit den 70er Jahren des 16. Jahrhunderts auch in vielen Neujahrspredigten üblich war (vgl. Fischer 1593, VD16: [[V 1631: Fischer, Christoph; Ein einfeltige Christliche Predigt am Newen Jarstage| V 1631]])
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Das über 7000 Verse umfassende Gedicht ist eine Neujahrsschrift, die nach dem Muster der Predigten über die Haustafel (vgl. z. B. [[S 7574: Spangenberg, Cyriacus; Geistliche Haustafel| Cyriacus Spangenberg, Geistliche Haustafel]], Wittenberg 1556, VD16: S 7574) aufgebaut ist. Das erste Kapitel handelt von den Predigern, das zweite von ihren Zuhörern, also der Kirchengemeinde, das dritte von der Obrigkeit und das vierte von den Untertanen. Nachdem damit in den ersten vier Kapiteln die Pflichten der Hauptstände ecclesia und politia vorgestellt sind, werden in den übrigen Kapiteln die Pflichten der oeconomia-Stände thematisiert. Das fünfte Kapitel handelt von den Eheleuten, das sechste von Eltern, das siebte von den Kindern, das achte vom Gesinde und das neunte von der Hausherrschaft. Dann ist, abweichend vom überkommenen Haustafelschema, je ein Kapitel über die Schulmeister und die Schüler eingefügt. Das zwölfte Kapitel informiert über die Pflichten der Jugend und das dreizehnte über die der Jungfrauen. Auch dieses letztere hat Noricus dem gängigen Modell hinzugefügt. Am Ende gibt es noch ein Kapitel für die Witwen und eines allgemein über die christliche Nächstenliebe. Typisch für eine Neujahrsschrift ist, dass Noricus am Ende jedes Kapitels dem entsprechenden Stand ein bestimmtes Tier zueignet, wie es seit den 70er Jahren des 16. Jahrhunderts auch in vielen Neujahrspredigten üblich war (vgl. dazu den Artikel über [[V 1631: Fischer, Christoph; Ein einfeltige Christliche Predigt am Newen Jarstage| Christoph Fischers Neujahrspredigt]] von 1593, VD16: V 1631)
    
Wie in den Predigten über die Haustafel benutzt Noricus in seinem Gedicht viele Exempel aus der Bibel und aus der antiken Geschichte, die seine Lehren veranschaulichen sollen. Dagegen gibt es keine Auslegungen von Bibelstellen. Die biblischen Exempel sind zudem in der Regel kürzer als die weltlichen. Viele von ersteren werden nur kurz zitiert, ohne sie genauer darzustellen. Etwas ausführlicher erzählt werden etwa 40 weltliche Exempel.
 
Wie in den Predigten über die Haustafel benutzt Noricus in seinem Gedicht viele Exempel aus der Bibel und aus der antiken Geschichte, die seine Lehren veranschaulichen sollen. Dagegen gibt es keine Auslegungen von Bibelstellen. Die biblischen Exempel sind zudem in der Regel kürzer als die weltlichen. Viele von ersteren werden nur kurz zitiert, ohne sie genauer darzustellen. Etwas ausführlicher erzählt werden etwa 40 weltliche Exempel.
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*In Basel lebte ein Kaufmann, der seine alten Hosenbänder nicht mehr anzog, und so gab seine Frau diese ihrem Knecht. Der Kaufmann sah die Hosenbänder und hegte den Verdacht, dass seine Frau ein Verhältnis mit dem Knecht habe, dass die beiden ihn umbringen und dann heiraten wollten. Eines Tages schickte er alle Hausangehörigen in die Kirche und stellte seine Frau mit dem Messer in der Hand zur Sprache. Sie war so erschreckt, dass sie nicht wusste, was sie antworten sollte. Daraufhin erstach er sie. Danach aber trieb ihn der Teufel in noch tiefere Sünde. Er setzte sich nieder, schrieb alles auf, was geschehen war, band sich das Schreiben an den Arm, stieg ins oberste Stockwerk und stürzte sich von da in den Tod.
 
*In Basel lebte ein Kaufmann, der seine alten Hosenbänder nicht mehr anzog, und so gab seine Frau diese ihrem Knecht. Der Kaufmann sah die Hosenbänder und hegte den Verdacht, dass seine Frau ein Verhältnis mit dem Knecht habe, dass die beiden ihn umbringen und dann heiraten wollten. Eines Tages schickte er alle Hausangehörigen in die Kirche und stellte seine Frau mit dem Messer in der Hand zur Sprache. Sie war so erschreckt, dass sie nicht wusste, was sie antworten sollte. Daraufhin erstach er sie. Danach aber trieb ihn der Teufel in noch tiefere Sünde. Er setzte sich nieder, schrieb alles auf, was geschehen war, band sich das Schreiben an den Arm, stieg ins oberste Stockwerk und stürzte sich von da in den Tod.
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Anm.: Übernommen wurde dieses Exempel vermutlich von Hieronymus Weller, der diese Geschichte ohne Namen wiedergibt. Zugrunde liegt jedoch der Mord- und Selbstmordfall Christoph Baumgartens, der sich am 4. August 1532 in Basel ereignet hatte. Luther berichtet davon in seinen Tischreden WA TR 5, Nr. 6933, auch er allerdings ohne Namen zu nennen. In Luthers Bericht aber hatte die Ehefrau den Ehebruch gestanden, als sie mit dem Messer bedroht wurde. In der Version, der Weller folgt, besteht der Ehebruch nur in der verblendeten Phantasie des Mannes. Christoph Baumgarten brachte zudem nicht nur seine Frau, sondern auch sein Kind um, aus Angst vor der Schande, ein „Hurenkind“ zu haben. Vgl. Rudolf Schenda, Artikel „Mordgeschichten“. In: EM Bd. 9 (1999), Sp. 885. J. Stumpf, Schweizer und Reformationschronik, hrsg. Ernst Gagliardi, H. Müller und P. Büsser, Bd. 2, Basel 1955, S. 287-290. Auf diese Geschichte verweist Luther auch in der Hochzeitspredigt für Herzog Philipp von Pommern von 1536, um vor den Listen des Teufels zu warnen (WA 41, S. 520, Z. 20). Bei Alsheimer 1974  trägt das Exempel den Titel „Teuflische Einflüsterung“, Nr. 426. Ernst-Heinrich Rehermann, Das Predigtexempel bei protestantischen Theologen des 16. und 17. Jahrhunderts. Göttingen 1977, S. 426f., der dieses Exempel ein Jahrhundert später bei Georg Albrecht ''Hierarchia Oeconomica'', Nürnberg 1657 vorfindet, vermerkt, dass es dazu bei Albrecht keine Quellenangabe gebe, verweist zugleich aber auf eine ähnliche Geschichte vom Kaiser Theodosius und seiner Gemahlin Eudoxia, die sich im Jahre 421 zugetragen haben soll.
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Anm.: Übernommen wurde dieses Exempel vermutlich von Hieronymus Weller (1552), der diese Geschichte ohne Namen wiedergibt (vgl. den Artikel zur [[W 1826: Weller, Hieronymus; Haustafel ausgelegt| deutschen Übersetzung der Haustafel-Auslegung]] von Weller (1556), dort unter: "Exempel"). Zugrunde liegt jedoch der Mord- und Selbstmordfall Christoph Baumgartens, der sich am 4. August 1532 in Basel ereignet hatte. Luther berichtet davon in seinen Tischreden WA TR 5, Nr. 6933, auch er allerdings ohne Namen zu nennen. In Luthers Bericht aber hatte die Ehefrau den Ehebruch gestanden, als sie mit dem Messer bedroht wurde. In der Version, der Weller folgt, besteht der Ehebruch nur in der verblendeten Phantasie des Mannes. Christoph Baumgarten brachte zudem nicht nur seine Frau, sondern auch sein Kind um, aus Angst vor der Schande, ein „Hurenkind“ zu haben. Vgl. Rudolf Schenda, Artikel „Mordgeschichten“. In: EM Bd. 9 (1999), Sp. 885. J. Stumpf, Schweizer und Reformationschronik, hrsg. Ernst Gagliardi, H. Müller und P. Büsser, Bd. 2, Basel 1955, S. 287-290. Auf diese Geschichte verweist Luther auch in der Hochzeitspredigt für Herzog Philipp von Pommern von 1536, um vor den Listen des Teufels zu warnen (WA 41, S. 520, Z. 20). Bei Alsheimer 1974  trägt das Exempel den Titel „Teuflische Einflüsterung“, Nr. 426. Ernst-Heinrich Rehermann, Das Predigtexempel bei protestantischen Theologen des 16. und 17. Jahrhunderts. Göttingen 1977, S. 426f., der dieses Exempel ein Jahrhundert später bei Georg Albrecht ''Hierarchia Oeconomica'', Nürnberg 1657 vorfindet, vermerkt, dass es dazu bei Albrecht keine Quellenangabe gebe, verweist zugleich aber auf eine ähnliche Geschichte vom Kaiser Theodosius und seiner Gemahlin Eudoxia, die sich im Jahre 421 zugetragen haben soll.
    
S. 126-128 Frauen sollen ihre Männer lieben.
 
S. 126-128 Frauen sollen ihre Männer lieben.
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*In Brügge in Flandern waren Eltern, die ihren beiden Söhnen alles erlaubten und ihnen für alles Geld gaben, so viel sie haben wollten. Der Vater starb betrübt. Die Mutter musste dann aber erleben, wohin solches Treiben führt. Der eine Sohn wurde geköpft, der andere gehenkt.
 
*In Brügge in Flandern waren Eltern, die ihren beiden Söhnen alles erlaubten und ihnen für alles Geld gaben, so viel sie haben wollten. Der Vater starb betrübt. Die Mutter musste dann aber erleben, wohin solches Treiben führt. Der eine Sohn wurde geköpft, der andere gehenkt.
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Anm.: Dasselbe Exempel findet sich auch in den Haustafelpredigten von Cyriacus Spangenberg im Elternkapitel (Cyriacus Spangenberg, Geistliche Haustafel. Wittenberg 1556; VD 16: S 7574, Bl. K5r), wo es ebenfalls zusammenstellt ist mit dem Exempel vom „Sohn am Galgen“. Spangenberg gibt als Quelle Johann Ludovicus (Juan Luis) Vives, De institutione foeminae Christianae, 2. Buch, 10. Kapitel an. Das Buch erschien zuerst 1524. Als Datum des Vorfalls gibt Spangenberg „vor 35 Jahren“ an, d.h. also 1521.
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Anm.: Dasselbe Exempel findet sich auch in den Haustafelpredigten von Cyriacus Spangenberg im Elternkapitel ([[S 7574: Spangenberg, Cyriacus; Geistliche Haustafel|Cyriacus Spangenberg, Geistliche Haustafel]]. Wittenberg 1556; VD 16: S 7574, Bl. K5r), wo es ebenfalls zusammenstellt ist mit dem Exempel vom „Sohn am Galgen“. Spangenberg gibt als Quelle Johann Ludovicus (Juan Luis) Vives, De institutione foeminae Christianae, 2. Buch, 10. Kapitel an. Das Buch erschien zuerst 1524. Als Datum des Vorfalls gibt Spangenberg „vor 35 Jahren“ an, d.h. also 1521.
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Repertorium deutschsprachiger Ehelehren der Frühen Neuzeit, hrsg. v. Erika Kartschoke. Berlin 1996, Nr. 66, S. 151-154.
 
Repertorium deutschsprachiger Ehelehren der Frühen Neuzeit, hrsg. v. Erika Kartschoke. Berlin 1996, Nr. 66, S. 151-154.
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Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S. 276-290.
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online: [http://www.diss.fu-berlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000009241 Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009], S. 276-290.
online: [http://www.diss.fu-berlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000009241]
 
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