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N 1849: Noricus, Elias; Das neue Jahr (Quelltext anzeigen)
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S. 58-60 Herrscher sollen sich wie Väter um ihr Land kümmern.
S. 58-60 Herrscher sollen sich wie Väter um ihr Land kümmern.
*So wie Herzog Eberhard von Württemberg, der sich wünschte, dass er bei seinen Untertanen so beliebt sein möge, dass er unbesorgt in jedem Haus in seinem Land schlafen könnte. Und ein Graf von Nassau hatte gegenüber anderen Herrschern, die ihren Reichtum rühmten, erklärt, er achte in seinem kleinen Land darauf, dass die Bürger wohlhabend würden, denn so könne er sich immer Geld von ihnen leihen. Dagegen wäre das Geld, wenn er es immer bei sich hätte, sehr bald unter seinen Räten verteilt.
*So wie Herzog Eberhard von Württemberg, der sich wünschte, dass er bei seinen Untertanen so beliebt sein möge, dass er unbesorgt in jedem Haus in seinem Land schlafen könnte.
Anm.: Über das positive Bild Eberhards (gest. 1496) als Landesvater bei den Lutheranern vgl. Dieter Mertens, Eberhard im Bart als politische Leitfigur, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 59 (2000), S. 43-56 und Gerhard Faix, „Im Schoße der Untertanen“. Graf Eberhard im Bart (1445-1496) als Leitfigur im Königreich Württemberg. In: Geschichtsbilder und Gründungsmythen, hrsg.v. Hans-Joachim Gehrke, Würzburg 2001, S. 349-389.
Anm.: Über das positive Bild Eberhards (gest. 1496) als Landesvater bei den Lutheranern vgl. Dieter Mertens, Eberhard im Bart als politische Leitfigur, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 59 (2000), S. 43-56 und Gerhard Faix, „Im Schoße der Untertanen“. Graf Eberhard im Bart (1445-1496) als Leitfigur im Königreich Württemberg. In: Geschichtsbilder und Gründungsmythen, hrsg.v. Hans-Joachim Gehrke, Würzburg 2001, S. 349-389.
*Ein Graf von Nassau hatte gegenüber anderen Herrschern, die ihren Reichtum rühmten, erklärt, er achte in seinem kleinen Land darauf, dass die Bürger wohlhabend würden, denn so könne er sich immer Geld von ihnen leihen. Dagegen wäre das Geld, wenn er es immer bei sich hätte, sehr bald unter seinen Räten verteilt.
Herrscher sollen die Rechte der Untertanen achten.
Herrscher sollen die Rechte der Untertanen achten.