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| Kurze Inhaltsangabe der übrigen Kapitel nach: Repertorium deutschsprachiger Ehelehren 1996, S. 138f.: | | Kurze Inhaltsangabe der übrigen Kapitel nach: Repertorium deutschsprachiger Ehelehren 1996, S. 138f.: |
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| + | "Menius gliedert [in den ersten sechs Kapiteln (Bl. B3r-D4r)] das vom geistlichen Reich des Glaubens geschiedene weltliche Regiment in die beiden Ordnungssysteme der Politia, der Regierung des ganzen Landes, und der Oeconomia, der Haushaltung. Die christliche Haushaltungslehre beruhe in Abgrenzung von den antiken Lehren auf Gottes Geboten und nicht allein auf der Vernunft. Gelingen oder Mißlingen der Haushaltung seien abhängig allein von Gottes Gnade, die Ehe als Grundlage der Haushaltung die einzig gottgefällige Lebensform. Ihre von Gott vorgesehenen Funktionen seien zuallererst die Kinderzeugung und die Verhinderung der Hurerei. Das Ziel der Haushaltung sei nicht wie bei den heidnischen Lehrern der Erwerb von Reichtum, sondern die Erziehung der Kinder und damit der Dienst am Wohl des ganzen Landes. |
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| + | Das 7. Kapitel (Bl. D4r-F2r) betont als Pflicht des Ehemanns die Liebe zu seiner Frau. Dabei wird jedoch unterschieden zwischen unreiner Liebe, die nur auf die Befriedigung der eigenen Lust ziele, und "gottseliger" Liebe, der die Ehefrau in erster Linie als Geschenk Gottes zur Vermeidung der Sünde der Hurerei gelte. Außerdem habe der Mann Nachsicht mit der Frau als der charakterlich schwächeren zu üben. Die Pflicht zur Ernährung von Frau und Kindern nimmt Menius zum Anlass für einen Exkurs über die Arbeit. Der Mann solle nach Gottes Gebot arbeiten, aber dabei nicht glauben, es sei seine Arbeit, die ihn ernähre, wie die heidnischen Ökonomien lehren. Es sei vielmehr allein die Gnade Gottes, die die Arbeit mit Nahrung belohne. |
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| + | Das 8. und längste Kapitel (Bl. F2r- H3v) ist den Pflichten der Frau gewidmet, die vor allem im Gebären und Erziehen der Kinder bestehen. Wie das Arbeitsgebot für den Mann sei dies als eine Milderung der Strafe des ewigen Todes anzusehen, der Adam und Eva für die erste Sünde angedroht war. Zwar werde die Frau durch das Werk des Kindergebärens allein nicht selig, weil nur der Glaube selig mache, aber Gott habe jedem Stand eine spezifische Aufgabe gegeben, mit der die Zeit bis zum Jüngsten Gericht auszufüllen sei. Weitere Pflichten der Frauen seien Gehorsam und Liebe zum Ehemann, die an – auch zeitgenössischen – Exempelfiguren ausführlich verdeutlicht werden, sowie Häuslichkeit, d. h. hier der sparsame und gewissenhafte Umgang mit dem, was der Ehemann erworben hat. |
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| + | An beide Eheleute richtet sich das 9. Kapitel (Bl. H3v-I3v) von der Kindererziehung, der wichtigsten Aufgabe der Haushaltung. Den Kindern sei frühzeitig Gottvertrauen zu vermitteln, sie sollen die Schule besuchen und später eventuell studieren, um Pfarrer zu werden. Eltern dürfen nicht zu nachgiebig sein, da die Kinder sonst am Ende nicht nur ihre Gebote, sondern auch die Obrigkeit missachten würden. Die Erziehung der Kinder zur Arbeit diene nicht etwa der wirtschaftlichen Sicherung des Haushalts, sondern der Vermeidung von Lastern. Schließlich sollen Eltern ihre Kinder frühzeitig in die Ehe geben. |
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| + | Im 10. Kapitel (I3v-L1v) über die Pflichten der Kinder fordert Menius, den Kindern Gottesfurcht und Glauben einzupflanzen […] |
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| + | Das 11. Kapitel (L1v-L4r) über den rechten Unterhaltserwerb nimmt den Gedanken über die Arbeit aus dem 7. Kapitel noch einmal auf. Jeder solle bei seiner ihm von Gott angewiesenen Arbeit bleiben und nicht um eines besseren Verdienstes willen den Beruf wechseln.[…] |
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| + | Das 15. Kapitel (N2r-O2r) geht noch einmal auf den Umgang mit Reichtum ein. Der Erwerb von Gütern zum Unterhalt der Familie sei von Gott geboten und auch der Handel mit ihnen erlaubt. Niemand müsse seine Güter verschenken. Almosen seien denen zu geben, die nicht arbeiten können, allerdings nur so viel, dass man selbst nicht verarme. |
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