M 4541: Menius, Justus; Oeconomia christiana
Weitere Druckausgaben:
VD16-Nr.: M 4542
An die hochgeborene Fürstin Frau Sibilla [...Vorrhede...]
Wittenberg: Hans Lufft 1529
Berlin SB: Cu 4455 R
VD 16-Nr.: M 4540
[Ulm: Hans Grüner] 1529
VD 16-Nr.: M 4538
Nürnberg: Friedrich Peypus (Verl.: Leonhard zur Aich) 1529
VD 16-Nr.: M 4539
Nürnberg: Johannes Stüchs 1529
VD 16-Nr.: M 4553
(ndt.) [Magdeburg:] Heinrich Öttinger 1529
VD 16-Nr.: M 4543
Nürnberg: Johann Stüchs 1530
VD 16-Nr.: M 4544
Wittenberg: Hans Weis 1530
VD 16: ZV 24518
An de hochgebarne vörstinnen frouwe Sibilla (ndt.)
Magdeburg: Hans Walther 1532
Benzing/Claus Luth. 2685a
VD 16: M 4545
...D. Wartini Luther ...
Nürnberg: Hieronymus Formschneider 1533
VD 16: M 4546
... D. Martini Luther ...
Nürnberg: Hieronymus Formschneider 1533
Benzing/Claus (2680)
VD 16: M 4547
Wittenberg: Hans Lufft 1533
VD 16: M 4548 (in: V 2337)
in: Vom Ehefrieden
Frankfurt a. M.: Christian Egenolff 1535
VD 16: M 4549
Wittenberg: Hans Lufft 1535 [am Ende:] 1536
digitalisiert (München BSB)
VD 16: M 4550 (in: V 2338)
in: Vom Ehefrieden
Frankfurt a. M.: Christian Egenolff 1538
Digitalisat (München BSB)
VD 16: M 4551
Wittenberg: Hans Lufft 1543
(ohne die Vorrede Luthers)
VD 16: M 4552
Justus Moenius: Oeconomia christiana
Nürnberg: Johann vom Berg, Ulrich Neuber 1556
VD 16: -
Justus Maenius
Nürnberg: Valentin Neuber 1568
Mannheim UB (Sch 035/105)
VD 16-Nr.: M 4541 Kurztitel: Oeconomia christiana Autor: Menius, Justus Druckort: Wittenberg Erscheinungsjahr: 1529 |
VD16-Link
Autor:
Frühe Neuzeit in Deutschland, 1520-1620. Literaturwissenschaftliches Verfasserlexikon (VD16), herausgegeben von Wilhelm Kühlmann, Jan-Dirk Müller, Michael Schilling, Johann Anselm Steiger und Friedrich Vollhardt. Band 4: Krüginger, Johannes - Osse, Melchior von. Berlin 2015, Sp. 375 - 386 (Michael Beyer)
Beiträger:
Luther, Martin (Vorrede)
Titel:
An die hochgeborene Fürstin Frau Sibilla, Herzogin zu Sachsen, Oeconomia christiana, das ist von Christlicher Haushaltung Justi Menii. Mit einer sch#[oe]nen Vorrede D. Martin Luther.
Unterscheidendes Merkmal auf dem Titelblatt gegenüber M 4542: "Vorrede"
Drucker:
Lufft, Hans
Format, Umfang, Signaturformel:
4°; [53] Bll.; A4-M4, N2, O3; A1v leer; TE
Standort(e) im VD16:
Berlin SB
Dessau-Roßlau ALB
Dresden SLUB
Göttingen SUB
Gotha FB
Hannover LB
Heidelberg UB
Leipzig DNB
Leipzig UB
München BSB
New York UThS
Rostock UB
Weimar HAAB
Wittenberg LH
Wolfenbüttel HAB
weitere Standorte:
(In der Regel sind diese Standortangaben den Bibliothekskatalogen oder Verbundkatalogen entnommen. Daher ist nicht absolut sicher, dass die Exemplare tatsächlich der beschriebenen Ausgabe entsprechen. Wenn ein Exemplar autoptisch überprüft wurde, wird dies ausdrücklich vermerkt.)
Erlangen UB: H00/4 THL- (V 101) - 24
London BL: 697.h.7 (5)
Münster ULB: COLL ERH 369
Stuttgart WLB: Theol qt 4664
Widmungsempfänger:
Herzogin Sibylla von Sachsen;
Hans Metsch, Hauptmann in Wittenberg (Widmungsempfänger der Vorrede Luthers)
Forschung
Noch Anfang der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts war in der Forschung zum 16. Jahrhundert allein die niederdeutsche Ausgabe der "Oeconomia Christiana" bekannt. Aber spätestens seit den Untersuchungen von Gotthardt Frühsorge zur Tradition der Hausväterliteratur ist die Haushaltslehre von Justus Menius für die Forschung zu einem Klassiker der Frühen Neuzeit in Deutschland avanciert.
Frühsorge, Gotthardt: Die Begründung der "väterlichen Gesellschaft" in der europäischen oeconomia christiana. Zur Rolle des Vaters in der "Hausväterliteratur" des 16. bis 18. Jahrhunderts in Deutschland. In: Das Vaterbild im Abendland. Hrsg. v. Hubertus Tellenbach. Bd. 1. Stuttgart u.a. 1978. S. 110 - 123 und S. 204 - 206.
Historischer Kontext:
Druckgeschichte:
Kein anderes Werk zum Thema Ehe und Haushalt, eingeschlossen die entsprechenden Schriften Luthers, wurde in den Jahren von 1529 bis 1538 so oft aufgelegt wie die "Oeconomia Christiana". Erst in den 40er Jahren bekam die Haushaltslehre des Justus Menius dann im Zuge des sich ausweitenden Interesses an dem Thema der Ehe Konkurrenz durch andere Ehelehren. Ihr Einfluss auf spätere Werke blieb aber konstant, sie begründete die Tradition der lutherischen Hauslehre, zusammen mit der "Haustafel" von Luther, einer Reihung von Sprüchen aus den neutestamentarischen Episteln, die an Luthers ebenfalls 1529 erschienenen Kleinen Katechismus angehängt waren (vgl dazu den Artikel zu Hieronymus Wellers Haustafelauslegung, unter "Historischer Kontext").
Im Jahr 1528 hatte Menius schon eine ähnliche, aber kürzere Schrift mit dem Titel "Erinnerung, was denen, die sich in den Ehestand begeben, zu bedenken sei" (VD 16: M 4567 und M 4566) herausgebracht, in der der Hauptgedanke auf die beiden göttlichen Befehle sowohl zur Ehe als auch zur Arbeit abzielt, die bei der Schöpfung an die Menschen ergangen waren.
Eine kurze, anonyme Bearbeitung der "Oeconomia christiana" (in: Eine kurze ordentliche Summa der rechten wahren Lehre) erschien 1547 in Regensburg als Teil eines Kinderkatechismus und wurde bis 1587 in dieser Zusammenstellung noch mindestens elf Mal aufgelegt (vgl. VD16 M 4555 - M 4562, ZV 25748, ZV 20970 und ZV 3572).
In der Ausgabe von Andreas Hondorffs Exempelsammlung "Promptuarium exemplorum" von Leipzig 1597/98 (VD16: Band 1: H 4746; Band 2: S 10034) sind im 2. Band (als Einleitung zu den Exempeln des 4. Gebots) die ersten drei Kapitel aus Menius' "Oeconomia Christiana", die von der lutherischen Dreiständelehre handeln, abgedruckt.
Ein letztes Mal wurde die Schrift des Menius 1608 in Wittenberg (VD17: 1:675557C) aufgelegt, nun allerdings schon in Konkurrenz zu der neu entstehenden "Hausväterliteratur".
Inhaltsüberblick:
Vorrede Luther (6 Seiten)
Vorrede Menius (4 Seiten)
1. Das Gott zweyerley reich verordnet hab, Geistlich vnd leiblich. (2 Seiten)
2. Leiblich regiment ist zweierley: Oeconomia vnd Politia. (1 Seite)
3. Unterschied heidnischer und christlicher Lehre von der Oeconomia und Politia (2 Seiten)
4. Was ehelich Leben sei (5 Seiten)
5. Warumb Gott den Ehestand hab eingesatzt (6 Seiten)
6. Worauff die Haushaltung zu richten sei (2 Seiten)
7. Was dem Manne in Sonderheit in der Hausregierung zustehe (11 Seiten)
8. Was dem Weibe in der Hausregierung in Sonderheit zustehe (18 Seiten)
9. Wie man Kinder ziehen soll (8 Seiten)
10. Was den Kindern in Sonderheit zustehe (11 Seiten)
11. Von eines jeglichen Werbung, Handwerck und Nahrung. Wie es zu warten sei (4 Seiten)
12. Wie man das Gesinde halten soll (3 Seiten)
13. Wie sich das Gesinde halten soll (2 Seiten)
14. Von Freundschafften (7 Seiten)
15. Von Almosen geben und rechtem Gebrauch der Güter (4 Seiten)
16. Vom heiligen Kreutz, wes man sich in allerley Nöten trösten soll (3 Seiten)
Vorreden
Vorrede Luthers
Luther widmet die Vorrede dem Wittenberger Hauptmann Hans Metsch, der dadurch offenbar zum Eintritt in den Ehestand ermuntert werden soll. Luther postuliert eine Pflicht zur Eheführung und hebt die gesellschaftserhaltende Funktion des Ehe- und Hausstandes sowie die Wichtigkeit der Kinderzeugung und -erziehung hervor. Da sowohl Kirche als auch Obrigkeit auf einen studierten und gut ausgebildeten Nachwuchs, der aus dem Bereich der oeconomia erwachsen muss, angewiesen seien, bezeichnet Luther die Unterlassung einer gediegenen Ausbildung für die Kinder von seiten der Eltern als einen „Raub“ an der Allgemeinheit. Vorrede ediert in: Luther, WA 30,2, S. 60-63.
Vorrede von Menius
Die zweite Vorrede stammt von Justus Menius selbst und ist mit der Widmung der gesamten Schrift an die Herzogin Sibylla von Sachsen gerichtet. Die junge Sibylla war seit 1526 mit dem kursächsischen Erbprinzen Johann Friedrich (dem Großmütigen) verheiratet, der später neben dem Landgrafen Philipp von Hessen zum Führer des Schmalkaldischen Bundes wurde. Sie stammte aus dem Haus Kleve und war erst 1528 zum Protestantismus übergetreten. Im Januar des Jahres 1529 hatte sie ihren ersten Sohn geboren. Sie stand in brieflichem Kontakt mit Luther. In seiner Vorrede geht Menius von der Unsicherheit menschlicher Urteilsfähigkeit in dieser Welt, dem Reich des Teufels, aus und folgert aus ihr die Wichtigkeit, sich nur auf das eindeutige Wort Gottes zu verlassen. Sein Buch über den Ehestand stelle nicht lediglich vernünftige Lebensregeln auf, sondern sei zugleich und vor allem eine Zusammenstellung von göttlichen Anweisungen. Als Exempel für ein ideales Ehepaar nennt Menius den Landgrafen Ludwig von Thüringen und die Heilige Elisabeth. Beide Figuren tauchen auch im Traktat selbst als Ehevorbilder auf.
Inhaltsangabe:
Inhaltsangabe der ersten drei Kapitel nach W. Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Berlin 2009, S. 96f.:
"Das Verhältnis der drei Hauptstände ecclesia, politia und oeconomia zueinander [wird] in den ersten beiden kurzen Kapiteln auf drei Seiten angesprochen. Zuerst werden das geistliche und das weltliche Reich unterschieden. Im ersteren gelte allein die Ordnung Gottes, im zweiten dagegen zusätzlich menschliche Gesetze bzw. Gesetze der Vernunft. Dieses „leibliche Regiment“ sei wiederum geteilt in „Politia“ und „Oeconomia“, d. i. in die gesellschaftliche Ordnung, in der die Obrigkeit herrscht, und die häusliche Ordnung, in der der Hausvater herrscht. Dabei sei die Landesregierung aber abhängig von einer guten Haushaltung; nicht nur in dem Sinne, dass die Gesamtheit der einzelnen Haushaltungen im Lande durch ihren Reichtum und durch die Erziehung der Jugend die wirtschaftliche Grundlage der Landesregierung darstellen, sondern auch auf die vorbildliche Haushaltung des Fürsten bezogen: Nur ein Fürst, der sein eigenes Haus gut führe, könne auch ein ganzes Land gut regieren. Beide Bereiche gehörten zur Schöpfung und seien daher grundsätzlich so unveränderbar wie der Lauf der Sonne, so dass man dieselben Einrichtungen auch bei den Heiden beobachten könne.
Menius legt jedoch viel Wert auf die Abgrenzung von den „heidnischen Philosophen“, seinen antiken Vorlagen […]. Es handelt sich um die Ökonomien des Pseudo-Aristoteles und des Xenophon. Obwohl sich Menius, der in seiner Jugend zu dem Erfurter Humanistenkreis gehörte, im Aufbau seiner Oeconomia christiana an den antiken Autoren orientiert, präsentiert er sein Werk als gegen deren Ansichten gerichtet. Den heidnischen Philosophen fehle es, wie Menius kritisiert, an der entscheidenden Einsicht, dass alle gesellschaftlichen Einrichtungen der politia und oeconomia von Gott selbst befohlen worden seien. Die heidnischen Lehrer könnten sich dagegen nur auf die Vernunft berufen. Durch sie erkennten sie zwar die natürliche Ordnung der Welt, wüssten aber nicht, woher diese in Wirklichkeit stamme. So könnten sie Widerwärtigkeiten und Unglück, die trotz aller vernünftigen Organisation der Haushaltung eintreten können, nicht in ihre Vorstellungen integrieren. Durch die Ableitung aus der Heiligen Schrift dagegen würden die nur menschlichen oder „natürlichen“ Einrichtungen, die die Vernunft gebietet, emporgehoben zu göttlich befohlenen Institutionen. Die Einhaltung ihrer Regeln werde zum Gottesdienst. Dies könne auch mit Mühsal und Leiden verbunden sein, Gottes Werke seien oft mit der menschlichen Vernunft nicht zu erfassen. Dafür dürften die Gläubigen aber darauf hoffen, dass Gott, da er den Ehestand selbst eingerichtet habe, sich auch um die Eheleute kümmere, ebenso wie er für den regelmäßigen Gang der Sonne sorge, den er geschaffen habe. Dieses Vertrauen hat nach Menius eine christliche oeconomia einer heidnischen voraus."
Kurze Inhaltsangabe der übrigen Kapitel nach: Repertorium deutschsprachiger Ehelehren 1996, S. 138f.:
"Menius gliedert [in den ersten sechs Kapiteln (Bl. B3r-D4r)] das vom geistlichen Reich des Glaubens geschiedene weltliche Regiment in die beiden Ordnungssysteme der Politia, der Regierung des ganzen Landes, und der Oeconomia, der Haushaltung. Die christliche Haushaltungslehre beruhe in Abgrenzung von den antiken Lehren auf Gottes Geboten und nicht allein auf der Vernunft. Gelingen oder Mißlingen der Haushaltung seien abhängig allein von Gottes Gnade, die Ehe als Grundlage der Haushaltung die einzig gottgefällige Lebensform. Ihre von Gott vorgesehenen Funktionen seien zuallererst die Kinderzeugung und die Verhinderung der Hurerei. Das Ziel der Haushaltung sei nicht wie bei den heidnischen Lehrern der Erwerb von Reichtum, sondern die Erziehung der Kinder und damit der Dienst am Wohl des ganzen Landes.
Das 7. Kapitel (Bl. D4r-F2r) betont als Pflicht des Ehemanns die Liebe zu seiner Frau. Dabei wird jedoch unterschieden zwischen unreiner Liebe, die nur auf die Befriedigung der eigenen Lust ziele, und "gottseliger" Liebe, der die Ehefrau in erster Linie als Geschenk Gottes zur Vermeidung der Sünde der Hurerei gelte. Außerdem habe der Mann Nachsicht mit der Frau als der charakterlich schwächeren zu üben. Die Pflicht zur Ernährung von Frau und Kindern nimmt Menius zum Anlass für einen Exkurs über die Arbeit. Der Mann solle nach Gottes Gebot arbeiten, aber dabei nicht glauben, es sei seine Arbeit, die ihn ernähre, wie die heidnischen Ökonomien lehren. Es sei vielmehr allein die Gnade Gottes, die die Arbeit mit Nahrung belohne.
Das 8. und längste Kapitel (Bl. F2r- H3v) ist den Pflichten der Frau gewidmet, die vor allem im Gebären und Erziehen der Kinder bestehen. Wie das Arbeitsgebot für den Mann sei dies als eine Milderung der Strafe des ewigen Todes anzusehen, der Adam und Eva für die erste Sünde angedroht war. Zwar werde die Frau durch das Werk des Kindergebärens allein nicht selig, weil nur der Glaube selig mache, aber Gott habe jedem Stand eine spezifische Aufgabe gegeben, mit der die Zeit bis zum Jüngsten Gericht auszufüllen sei. Weitere Pflichten der Frauen seien Gehorsam und Liebe zum Ehemann, die an – auch zeitgenössischen – Exempelfiguren ausführlich verdeutlicht werden, sowie Häuslichkeit, d. h. hier der sparsame und gewissenhafte Umgang mit dem, was der Ehemann erworben hat.
An beide Eheleute richtet sich das 9. Kapitel (Bl. H3v-I3v) von der Kindererziehung, der wichtigsten Aufgabe der Haushaltung. Den Kindern sei frühzeitig Gottvertrauen zu vermitteln, sie sollen die Schule besuchen und später eventuell studieren, um Pfarrer zu werden. Eltern dürfen nicht zu nachgiebig sein, da die Kinder sonst am Ende nicht nur ihre Gebote, sondern auch die Obrigkeit missachten würden. Die Erziehung der Kinder zur Arbeit diene nicht etwa der wirtschaftlichen Sicherung des Haushalts, sondern der Vermeidung von Lastern. Schließlich sollen Eltern ihre Kinder frühzeitig in die Ehe geben.
Im 10. Kapitel (I3v-L1v) über die Pflichten der Kinder fordert Menius, den Kindern Gottesfurcht und Glauben einzupflanzen […]
Das 11. Kapitel (L1v-L4r) über den rechten Unterhaltserwerb nimmt den Gedanken über die Arbeit aus dem 7. Kapitel noch einmal auf. Jeder solle bei seiner ihm von Gott angewiesenen Arbeit bleiben und nicht um eines besseren Verdienstes willen den Beruf wechseln.[…]
Das 15. Kapitel (N2r-O2r) geht noch einmal auf den Umgang mit Reichtum ein. Der Erwerb von Gütern zum Unterhalt der Familie sei von Gott geboten und auch der Handel mit ihnen erlaubt. Niemand müsse seine Güter verschenken. Almosen seien denen zu geben, die nicht arbeiten können, allerdings nur so viel, dass man selbst nicht verarme.
[…]"
Verwendete Exempel:
Bl. E2r (7. Kap.): Abraham respektierte seine Frau Sara, als diese sich über ihre Magd Hagar beklagte. Er verstieß die Magd mit ihrem Sohn um Saras willen, obwohl es ihm wegen dieses Sohnes sehr Leid tat. Er ging mit seiner Frau Sara um "wie mit einem rohen Ei." Dasselbe gilt für das Verhältnis des Landgrafen Ludwig von Thüringen zu seiner jungen Frau, der Heiligen Elisabeth.
Bl. G4r (8. Kap.): Die Heilige Elisabeth hat ihre Liebe zu ihrem Mann auch im Unglück bewiesen. Sie zeigte bei der Beiwohnung kein Verdrießen und wollte sich auch bei seinen Reisen nicht von ihm trennen. Wenn er fern von ihr war, legte sie allen Schmuck ab und führte ein trauriges Leben. Sie ist ein Beispiel für den Glauben, weil sie nie daran zweifelte, dass die Ehe selig macht.
Bl. H1r (8. Kap.): Dasselbe gilt für das zeitgenössische Exempel des dänischen Königs Christian und seiner Gemahlin Elisabeth von Spanien [Isabella]. Sie ist ihm auch ins Exil gefolgt und hat das Angebot, zurückkehren zu können, ausgeschlagen. Als sie starb, besaß sie kaum noch etwas von ihrem königlichen Schmuck, ihr Vermögen hat sie für ihren Mann geopfert. Wenn das eine alte heidnische Geschichte wäre, würde man sie hoch achten, denn selbst, wenn sie zur Hälfte erdichtet wäre, so stecke doch große Wahrheit darin. Warum sollte man also nicht auch ein zeitgenössisches Geschehen, in dem Gott seine Wunder zeigt, hoch achten? Die Königin war auch Anhängerin des Evangeliums und wurde deshalb angefeindet. In den Niederlanden hörte sie von einer Frau, die seit drei Tagen in den Wehen lag und nicht gebären konnte. Alle hatten sie schon aufgegeben, wenn nicht ein Wunder geschähe. Die Königin Elisabeth begab sich zu der Frau, ermahnte alle anwesenden Weiber wegen ihrer Kleingläubigkeit und legte selbst Hand an. Durch diesen so erwiesenen großen Glauben konnte die Frau dann doch noch gebären.
Bl. H3r (8. Kap.): Die Heiden haben als Bild der häuslichen Frau eine Venus gemalt, die auf einer Schildkröte steht.
Bl. I2r (9. Kap.): Kinder, die von ihren Eltern zu weichherzig erzogen werden, verachten diese später, genauso wie sie dann die Obrigkeit missachten. Ein Beispiel dafür ist der aufrührerische Absolon, negatives Beispiel in der Bibel ist auch Heli mit seinen Kindern. Dagegen sollen die Eltern aber auch nicht tyrannisch sein wie in jenem Exempel bei Titus Livius: Ein Sohn des römischen Ratsherren Lucius Manlius zieht trotz des Verbotes seines Vater in die Schlacht. Obwohl er siegreich ist, wird er danach von dem Vater wegen seines Ungehorsams geköpft.
Bl. L1v (10. Kap.): Selbst bei den Tieren kann man sehen, dass sie ihren alt gewordenen Eltern gegenüber dankbar sind, so etwa die Störche, die ihre greisen Eltern auf dem Rücken transportieren. Bei den Alten wurde das Bildnis eines Storchs auf das königliche Szepter gesetzt. Das beste biblische Beispiel für das Verhältnis von Eltern und Kindern ist die Geschichte von Tobias.
Bl. N1v (14. Kap.): Fabel von Aesop, Fuchs und Adler: Der Adler raubt die Jungen des Fuchses und gibt sie seinen eigenen Jungen zum Fraß, obwohl er mit dem Fuchs eigentlich befreundet war. Als die Jungen des Adlers bei einem Brand umkommen, frisst der Fuchs sie vor den Augen des Adlers auf. Lehre: Untreue wird gerächt.
Digitalisat:
Edition
Gause, Ute; Stephanie Scholz (Hgg.), Ehe und Familie im Geist des Luthertums: Die Oeconomia Christiana (1529) des Justus Menius. Leipzig 2012.
Microfiche-Editionen:
Hans-Joachim Köhler: Flugschriften des frühen 16. Jahrhunderts, Tübingen 1978-1987, Fiche 1823, Nr. 4674 (= VD16: M 4540); Fiche 1873-74, Nr. 4782 (= VD16: M 4543).
Flugschriftensammlung Gustav Freytag. Vollständige Wiedergabe der 6265 Flugschriften aus dem 15.-17. Jahrhundert sowie des Katalogs von Paul Hohenemser auf Mikrofiche. München u.a. 1980-1981, Nr. 2551.
Bibliotheca Palatina. Druckschriften. Microfiche-Ausgabe, hrsg. v. Leonard Boyle und Elmar Mittler. München u.a. 1992, Fiche G 148/149. (= VD16: M 4552)
Illustration
Beschreibung und Abbildung der Titelblatt-Illustration (sowie Nachweis der Exemplar-Provenienzen) bei von Katte, Nr. 1638
Literatur:
- Heinz Gottwald: Vergleichende Studie zur Ökonomik des Ägidius Romanus und Justus Menius. Frankfurt a. M. 1988.
- Irmintraut Richarz: Oikos, Haus und Haushalt. Ursprung und Geschichte der Haushaltsökonomik. Göttingen 1991, S. 106f.
- online: Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S. 92-101.
- Repertorium deutschsprachiger Ehelehren der Frühen Neuzeit, hrsg. v. Erika Kartschoke. Berlin 1996, Nr. 60, S. 138f.