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G 2763: Graff, Konrad; Die geistliche Haustafel (Quelltext anzeigen)
Version vom 20. Mai 2012, 03:29 Uhr
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== '''Inhalt:''' ==
== '''Inhalt:''' ==
In seiner Vorrede (Bl. A2r-A4v) ordnet der Autor die Dreiständeordnung, die dem Haustafelschema zugrunde liegt, in die umfassende Weltordnung ein, in der Gott den Lauf der Gestirne, die Ordnung der Engel und der Menschen festgelegt habe. Nach einem Gebet folgt eine weitere, nun jedoch gereimte Vorrede, in der erneut die Dreiständelehre mit Predigerstand, Obrigkeit und Hausstand als die Grundlage der Haustafelreihe erläutert wird. Keiner der drei Stände könnte ohne die beiden anderen bestehen. Ohne Predigerstand wüssten die beiden anderen nicht, wie man sich gottesfürchtig verhalten soll, ohne Obrigkeit würde niemand zur Predigt gehen, und Zucht und Ehre würden untergehen. Sogar eine unchristliche Obrigkeit sei besser als gar keine. Ohne den Ehestand hätten die anderen beiden keinen Nachwuchs und die Hurerei würde derart überhand nehmen, dass Gott bald ein vernichtendes Strafgericht halten würde. Am Ende setzt Graff auch noch eine polemische Wendung gegen den päpstlichen Stand der Mönche hinzu, der keine von Gott autorisierte Funktion habe. Danach werden die Pflichten der Haustafelstände in der üblichen Reihenfolge in wenigen Versen (im Durchschnitt 40 Zeilen pro Stand) dargelegt. Vom Haustafelschema abweichend wird nach dem Stand der Ehefrauen noch eine Versifizierung des 31. Kapitels der Sprüche Salomonis eingefügt (Bl. B8r - C4r). Etwas mehr Raum als den anderen Ständen wird auch den Ständen der Schulmeister und der Discipeln zugemessen, die in der ursprünglichen Ständereihe von Luther nicht vorkamen. In einem Epilogus (Bl. D3v-D5v) klagt Graff über die Verschlimmerung der Sitten, besonders im Stand der Obrigkeit und im Stand der Prediger.
In seiner Vorrede (Bl. A2r-A4v) ordnet der Autor die Dreiständeordnung, die dem Haustafelschema zugrunde liegt, in die umfassende Weltordnung ein, in der Gott den Lauf der Gestirne, die Ordnung der Engel und der Menschen festgelegt habe (zur "Haustafel" vgl. den Artikel zu [[S 7574: Spangenberg, Cyriacus; Geistliche Haustafel| Cyriacus Spangenbergs Haustafelpredigten]]). Nach einem Gebet folgt eine weitere, nun jedoch gereimte Vorrede, in der erneut die Dreiständelehre mit Predigerstand, Obrigkeit und Hausstand als die Grundlage der Haustafelreihe erläutert wird (zur Dreiständelehre vgl. den Artikel zu [[W 1826: Weller, Hieronymus; Haustafel ausgelegt| Hieronymus Wellers "Haustafel"]], unter: "Historischer Kontext"). Keiner der drei Stände könnte ohne die beiden anderen bestehen. Ohne Predigerstand wüssten die beiden anderen nicht, wie man sich gottesfürchtig verhalten soll, ohne Obrigkeit würde niemand zur Predigt gehen, und Zucht und Ehre würden untergehen. Sogar eine unchristliche Obrigkeit sei besser als gar keine. Ohne den Ehestand hätten die anderen beiden keinen Nachwuchs und die Hurerei würde derart überhand nehmen, dass Gott bald ein vernichtendes Strafgericht halten würde. Am Ende setzt Graff auch noch eine polemische Wendung gegen den päpstlichen Stand der Mönche hinzu, der keine von Gott autorisierte Funktion habe. Danach werden die Pflichten der Haustafelstände in der üblichen Reihenfolge in wenigen Versen (im Durchschnitt 40 Zeilen pro Stand) dargelegt. Vom Haustafelschema abweichend wird nach dem Stand der Ehefrauen noch eine Versifizierung des 31. Kapitels der Sprüche Salomonis eingefügt (Bl. B8r - C4r). Etwas mehr Raum als den anderen Ständen wird auch den Ständen der Schulmeister und der Discipeln zugemessen, die in der ursprünglichen Ständereihe von Luther nicht vorkamen. In einem Epilogus (Bl. D3v-D5v) klagt Graff über die Verschlimmerung der Sitten, besonders im Stand der Obrigkeit und im Stand der Prediger.
== '''Literatur:''' ==
== '''Literatur:''' ==
Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S.270-272.
online: [http://www.diss.fu-berlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000009241 Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009], S.270-272.