G 2763: Graff, Konrad; Die geistliche Haustafel

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VD 16-Nr.: G 2763

Kurztitel: Die geistliche Haustafel  

Autor: Graff, Konrad

Druckort: Mühlhausen

Erscheinungsjahr: 1569



VD16-Link

G 2763


Autor:

Graff, Conrad

Lebensdaten nicht bekannt, bezeichnet sich auf dem Titelblatt als Predikant zu Duderstadt.


Druckort:

[Mühlhausen/ Thüringen] nach VD16


Drucker:

[Hantzsch, Georg] nach VD16



Format, Umfang, Signaturformel:

8°; [29] Bl.; A8-D5



Standort(e) im VD16:

Wolfenbüttel HAB



Widmungsempfänger:

Wilhelm d. Ä von Bultzingsleben; Merten von Bultzingsleben, Georg Reinhard von Bultzingsleben, Hans von Bultzingsleben (Gebrüder und Vetter); Margarete von Bultzingsleben (Witwe) und Barbara von Bultzingsleben (Witwe) aus Breitenworbis und Heiligenrode.


Historischer Kontext:

Duderstadt auf dem Eichsfeld (am Südrand des Harz) lag auf katholischem Gebiet, die Bevölkerung war aber mehrheitlich protestantisch. 1574 wurde das Eichsfeld rekatholisiert und die protestantischen Geistlichen mussten das Gebiet verlassen.


Inhalt:

In seiner Vorrede (Bl. A2r-A4v) ordnet der Autor die Dreiständeordnung, die dem Haustafelschema zugrunde liegt, in die umfassende Weltordnung ein, in der Gott den Lauf der Gestirne, die Ordnung der Engel und der Menschen festgelegt habe (zur "Haustafel" vgl. den Artikel zu Cyriacus Spangenbergs Haustafelpredigten). Nach einem Gebet folgt eine weitere, nun jedoch gereimte Vorrede, in der erneut die Dreiständelehre mit Predigerstand, Obrigkeit und Hausstand als die Grundlage der Haustafelreihe erläutert wird (zur Dreiständelehre vgl. den Artikel zu Hieronymus Wellers "Haustafel", unter: "Historischer Kontext"). Keiner der drei Stände könnte ohne die beiden anderen bestehen. Ohne Predigerstand wüssten die beiden anderen nicht, wie man sich gottesfürchtig verhalten soll, ohne Obrigkeit würde niemand zur Predigt gehen, und Zucht und Ehre würden untergehen. Sogar eine unchristliche Obrigkeit sei besser als gar keine. Ohne den Ehestand hätten die anderen beiden keinen Nachwuchs und die Hurerei würde derart überhand nehmen, dass Gott bald ein vernichtendes Strafgericht halten würde. Am Ende setzt Graff auch noch eine polemische Wendung gegen den päpstlichen Stand der Mönche hinzu, der keine von Gott autorisierte Funktion habe. Danach werden die Pflichten der Haustafelstände in der üblichen Reihenfolge in wenigen Versen (im Durchschnitt 40 Zeilen pro Stand) dargelegt. Vom Haustafelschema abweichend wird nach dem Stand der Ehefrauen noch eine Versifizierung des 31. Kapitels der Sprüche Salomonis eingefügt (Bl. B8r - C4r). Etwas mehr Raum als den anderen Ständen wird auch den Ständen der Schulmeister und der Discipeln zugemessen, die in der ursprünglichen Ständereihe von Luther nicht vorkamen. In einem Epilogus (Bl. D3v-D5v) klagt Graff über die Verschlimmerung der Sitten, besonders im Stand der Obrigkeit und im Stand der Prediger.



Edition:

Microfiche-Edition bei: Hans Joachim Köhler (Hrsg.): Flugschriften des späteren 16. Jahrhunderts. Leiden 1990ff, Fiche 813/ Nr. 1495.


Literatur:

online: Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S.270-272.