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Diese Übersetzung des kleinen Traktats von Gilbert Cousin stellt die wohl erste "Dienstbotenschrift" in Deutschland dar. Über das Verhältnis von Hausherrschaft und Gesinde wurde im späten 16. Jahrhundert vor allem in den entsprechenden Kapiteln oder Predigten innerhalb der Auslegungen der "Haustafel" (in der Regel im Anschluss an die Auslegungen des Katechismus) gehandelt, z. B. von Hieronymus Weller (lat. 1552, dt. 1556) oder von Cyriacus Spangenberg (1556 u. ö.). Als gesonderte Schrift fand der "Gesindeteufel" von Peter Glaser (1564) weite Verbreitung. Sowohl Spangenberg als auch Glaser war die Dienstbotenschrift von Cousin, vermutlich in ihrer lateinischen Fassung, bereits bekannt.
 
Diese Übersetzung des kleinen Traktats von Gilbert Cousin stellt die wohl erste "Dienstbotenschrift" in Deutschland dar. Über das Verhältnis von Hausherrschaft und Gesinde wurde im späten 16. Jahrhundert vor allem in den entsprechenden Kapiteln oder Predigten innerhalb der Auslegungen der "Haustafel" (in der Regel im Anschluss an die Auslegungen des Katechismus) gehandelt, z. B. von Hieronymus Weller (lat. 1552, dt. 1556) oder von Cyriacus Spangenberg (1556 u. ö.). Als gesonderte Schrift fand der "Gesindeteufel" von Peter Glaser (1564) weite Verbreitung. Sowohl Spangenberg als auch Glaser war die Dienstbotenschrift von Cousin, vermutlich in ihrer lateinischen Fassung, bereits bekannt.
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== '''Literatur:''' ==
 
Behrendt, Walter: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S.112f und S. 158.
 
Behrendt, Walter: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S.112f und S. 158.
 
online: [[http://www.diss.fu-berlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000009241]]
 
online: [[http://www.diss.fu-berlin.de/diss/receive/FUDISS_thesis_000000009241]]
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