C 5329: Corvinus, Anton; Bericht, wie sich ein Edelmann gegen Gott, Obrigkeit etc halten soll

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VD 16-Nr.: C 5330

Erfurt: Sachse, Melchior d. Ä. 1539



VD 16-Nr.: C 5329 [[1]]

Kurztitel: Bericht, wie sich ein Edelmann gegen Gott, Obrigkeit etc halten soll

Autor: Corvinus, Anton

Druckort: Erfurt

Erscheinungsjahr: 1539



Autor:

Corvinus, Anton (1501 – 1553) Bautz, NDB


Titel:

Bericht, wie sich eyn Edelmann Gegen Gott, gegen seine Oberkeyt, sünderlich in den itzigen krieges leufften, gegen seine elteren, weib, kinder, hausgesinde und seine untersossen halten sol. An den Merkischen, Lüneburgischen, Braunschweigischen und allen Sechsischen Adel geschrieben… Item ein Sendbrief an den vhesten Jost von Hardenberg.

Kennzeichnender Unterschied zu C 5330: Bericht, wie sich eyn …


Drucker:

Sachse, Melchior d. Ä.


Format, Umfang, Signaturformel:

4°; [52] Bl.; A4-N4


Standort(e) im VD16:

Berlin SB

Halle ULB

München BSB

Weimar HAAB

Wolfenbüttel HAB

Zwickau RB


weitere Standorte:

Göttingen SUB: TH MOR 258/69

Hildesheim Dombibl.: 2 Jb 2323

Münster ULB: COLL. ERH. 670


Illustrationen:

Titeleinrahmung



Widmungsempfänger:

Jost, Christoffer und Heinrich von Steinberge; Statziges von Schlieben; Adam Trott der Lange; Georg von Dannenberge; Curt von der Schulenburg; Burckhard von Salder; Barwart Banner; Aske von Kram; Busse und Achatius von Veltern; Simon de Wendt.


Historischer Kontext:

Anlass für Corvinus' Büchlein waren die zunehmenden konfessionellen Spannungen in den niedersächsischen Herzogtümern Braunschweig-Wolfenbüttel und Braunschweig-Calenberg, deren Landesherren beim alten Glauben verblieben waren. Die Schrift geht aus von dem Problem des Gehorsams-Gebotes für den niederen Adel. Während die Gehorsamspflicht gegenüber dem Landesherrn betont wird, wird zugleich das Recht auf Ungehorsam in Glaubensangelegenheiten postuliert. Gott wird als der oberste Lehensherr bezeichnet, dem auch der Landesherr untertan ist. Die Pflicht zum Gehorsam wird theologisch vom vierten Gebot abgeleitet, dem Ehrsamkeitsgebot gegenüber den Eltern. Daher geht Corvinus sehr ausführlich auf die Verhältnisse in der Familie ein, wobei er dem aristotelischen Modell der oeconomia (Verhältnis Mann/Frau, Eltern/Kinder und Hausherrschaft/Gesinde) folgt, das schon 10 Jahre zuvor von Justus Menius als lutherische Hauslehre ("oeconomia christiana") adaptiert worden war. Anders als Menius aber, der sich nach dem Vorbild der Lutherschen Haustafel an die verschiedenen Stände des Hauses wendet, sind die Ratschläge von Corvinus alle an den adligen Hausvater gerichtet. Am Ende wird die Verantwortung des Hausvaters für seinen Hausstand auch auf seine Untertanen ausgedehnt. Hier wird schon der Gedanke angedeutet, dass der Adlige auch für den gottesfürchtigen Lebenswandel seiner Untertanen und für ihre Belehrung mit der rechten Lehre zu sorgen hat und dass er sie vor Gewalt von außen schützen muss, aber noch nicht als Anspruch, der auch gegen den Willen des Landesherren durchgesetzt werden kann, sondern als ethische Verpflichtung. Der Adlige müsse sich darum bemühen, vom Landesherrn die Erlaubnis zu bekommen, für seine Untertanen geistlich sorgen zu dürfen. Gebe dieser aber nicht nach, sei der Adlige vor Gott entschuldigt.


Inhalt:

Vorrede

Wie sich ein Edelmann gegen Gott halten soll

Wie sich ein Edelmann gegen seine Obrigkeit halten soll

Wie sich ein Edelmann gegen Vater und Mutter halten soll

Wie sich ein Edelmann gegen sein Weib halten soll

Wie sich ein Edelmann gegen seine Kinder halten soll

Wie sich ein Edelmann gegen seine Diener und Hausgesinde halten soll

Wie sich ein Edelmann gegen seine Untersassen halten soll

Ermahnung an Jost von Hardenberg


Die Inhaltsangabe, die das Repertorium deutschsprachiger Ehelehren (s.u. unter "Literatur") bietet, ist auf Google Books einsehbar:

[[2]]


Digitalisat:

München BSB (URN siehe VD16 [[3]] )


Literatur:

Repertorium deutschsprachiger Ehelehren der Frühen Neuzeit, hrsg. v. Erika Kartschoke, Bd. I/1. Berlin 1996, Nr. 22 (mit Inhaltsangabe, Listen der zitierten Autoritäten, der angegebenen Bibelstellen und der literarischen und historischen Figuren).