C 5329: Corvinus, Anton; Bericht, wie sich ein Edelmann gegen Gott, Obrigkeit etc halten soll
VD 16-Nr.: C 5329 Kurztitel: Bericht, wie sich ein Edelmann gegen Gott, Obrigkeit etc halten soll Autor: Corvinus, Anton Druckort: Erfurt Erscheinungsjahr: 1539 |
VD16-Link
Autor:
Corvinus, Anton (1501 – 1553) ADB 4 (1876), S. 508-509
Titel:
Bericht/ wie si=||ch eyn Edelman/ Gegen || Gott/ gegen seine Oberkeyt/ s#[ue]nder=||lich in den itzigen krieges leufften/ ge||gen seine elteren/ weib/ kinder/ haus=||gesinde vñ seine vntersossen haltẽ sol/|| An den Merkischen/ L#[ue]nenburgi=||schen/ Braunschweigischen/ vñ allen || Sechsischen Adel geschriebẽ/ durch || M. Antonium Coruinum.|| Jtem eyn Sendbrieff an den vhesten || Jost von Hardenberg.||
Kennzeichnender Unterschied zu C 5330: Bericht, wie sich eyn …
Drucker:
Sachse, Melchior d. Ä.
Format, Umfang, Signaturformel:
4°; [52] Bl.; A4-N4
Standort(e) im VD16:
Berlin SB
Halle ULB
München BSB
Weimar HAAB
Wolfenbüttel HAB
Zwickau RB
weitere Standorte:
(In der Regel sind diese Standortangaben den Bibliothekskatalogen oder Verbundkatalogen entnommen. Daher ist nicht absolut sicher, dass die Exemplare tatsächlich der beschriebenen Ausgabe entsprechen. Wenn ein Exemplar autoptisch überprüft wurde, wird dies ausdrücklich vermerkt.)
Augsburg SuStB: 4 Th H
Coburg LB: P I 8/52
Göttingen SUB: TH MOR 258/69
Hannover LB (GWLB): Bu 4653
Hildesheim Dombibl.: 2 Jb 2323
Leipzig UB: Syst Theol 1195
München UB: 0001/4 Bibl 425
Münster ULB: COLL. ERH. 670
Wien ÖNB: 74.J.31 (7)
Wittenberg LH: Ag 4, 240n
Skokloster SB (Schweden): Per Brahes bibliotek
Tübingen UB: Gg 113.4
Illustrationen:
Titeleinrahmung
Widmungsempfänger:
Jost, Christoffer und Heinrich von Steinberge; Statziges von Schlieben; Adam Trott der Lange; Georg von Dannenberge; Curt von der Schulenburg; Burckhard von Salder; Barwart Banner; Aske von Kram; Busse und Achatius von Veltern; Simon de Wendt.
Historischer Kontext:
Anlass für Corvinus' Büchlein waren die zunehmenden konfessionellen Spannungen in den niedersächsischen Herzogtümern Braunschweig-Wolfenbüttel und Braunschweig-Calenberg, deren Landesherren beim alten Glauben verblieben waren. Die Schrift geht aus von dem Problem des Gehorsams-Gebotes für den niederen Adel. Während die Gehorsamspflicht gegenüber dem Landesherrn betont wird, wird zugleich das Recht auf Ungehorsam in Glaubensangelegenheiten postuliert. Gott wird als der oberste Lehensherr bezeichnet, dem auch der Landesherr untertan ist. Die Pflicht zum Gehorsam wird theologisch vom vierten Gebot abgeleitet, dem Ehrerbietungs-Gebot gegenüber den Eltern. Daher geht Corvinus sehr ausführlich auf die Verhältnisse in der Familie ein, wobei er dem aristotelischen Modell der oeconomia (Verhältnis Mann/Frau, Eltern/Kinder und Hausherrschaft/Gesinde) folgt, das schon 10 Jahre zuvor von Justus Menius als lutherische Hauslehre ("oeconomia christiana") adaptiert worden war. Anders als Menius aber, der sich nach dem Vorbild der Lutherschen Haustafel an die verschiedenen Stände des Hauses wendet, sind alle Ratschläge von Corvinus an den adligen Hausvater gerichtet. Am Ende wird die Verantwortung des Hausvaters für seinen Hausstand auch auf seine Untertanen ausgedehnt. Hier wird schon der Gedanke angedeutet, dass der Adlige auch für den gottesfürchtigen Lebenswandel seiner Untertanen und für ihre Unterrichtung in der rechten Lehre zu sorgen hat und dass er sie vor Gewalt von außen schützen muss, aber noch nicht als Anspruch, der auch gegen den Willen des Landesherren durchgesetzt werden kann, sondern als ethische Verpflichtung: Der Adlige müsse sich darum bemühen, vom Landesherrn die Erlaubnis zu bekommen, für seine Untertanen geistlich sorgen zu dürfen. Gebe dieser aber nicht nach, sei der Adlige vor Gott entschuldigt (vgl. Bl. L1v-L2r).
Inhalt:
Vorrede
Wie sich ein Edelmann gegen Gott halten soll
Wie sich ein Edelmann gegen seine Obrigkeit halten soll
Wie sich ein Edelmann gegen Vater und Mutter halten soll
Wie sich ein Edelmann gegen sein Weib halten soll
Wie sich ein Edelmann gegen seine Kinder halten soll
Wie sich ein Edelmann gegen seine Diener und Hausgesinde halten soll
Wie sich ein Edelmann gegen seine Untersassen halten soll
Ermahnung an Jost von Hardenberg
Ein ausführlichere Inhaltsangabe bietet das Repertorium deutschsprachiger Ehelehren (s.u. unter "Literatur")
Digitalisat:
Literatur:
Repertorium deutschsprachiger Ehelehren der Frühen Neuzeit, hrsg. v. Erika Kartschoke, Bd. I/1. Berlin 1996, Nr. 22
(mit Inhaltsangabe, Listen der zitierten Autoritäten, der angegebenen Bibelstellen und der literarischen und historischen Figuren).