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Anlass für Corvinus' Büchlein waren die zunehmenden konfessionellen Spannungen in den niedersächsischen Herzogtümern Braunschweig-Wolfenbüttel und Braunschweig-Calenberg, deren Landesherren beim alten Glauben verblieben waren. Die Schrift geht aus von dem Problem des Gehorsams-Gebotes für den niederen Adel. Während die Gehorsamspflicht gegenüber dem Landesherrn betont wird, wird zugleich das Recht auf Ungehorsam in Glaubensangelegenheiten postuliert. Gott wird als der oberste Lehensherr bezeichnet, dem auch der Landesherr untertan ist.  
 
Anlass für Corvinus' Büchlein waren die zunehmenden konfessionellen Spannungen in den niedersächsischen Herzogtümern Braunschweig-Wolfenbüttel und Braunschweig-Calenberg, deren Landesherren beim alten Glauben verblieben waren. Die Schrift geht aus von dem Problem des Gehorsams-Gebotes für den niederen Adel. Während die Gehorsamspflicht gegenüber dem Landesherrn betont wird, wird zugleich das Recht auf Ungehorsam in Glaubensangelegenheiten postuliert. Gott wird als der oberste Lehensherr bezeichnet, dem auch der Landesherr untertan ist.  
Die Pflicht zum Gehorsam wird theologisch vom vierten Gebot abgeleitet, dem Ehrsamkeitsgebot gegenüber den Eltern. Daher geht Corvinus sehr ausführlich auf die Verhältnisse in der Familie ein, wobei er dem aristotelischen Modell der oeconomia (Verhältnis Mann/Frau, Eltern/Kinder und Hausherrschaft/Gesinde) folgt, das schon 10 Jahre zuvor von Justus Menius als lutherische Hauslehre ("oeconomia christiana") adaptiert worden war. Anders als Menius aber, der sich nach dem Vorbild der Lutherschen Haustafel an die verschiedenen Stände des Hauses wendet, sind die Ratschläge von Corvinus alle an den adligen Hausvater gerichtet. Am Ende wird die Verantwortung des Hausvaters für seinen Hausstand auch auf seine Untertanen ausgedehnt. Hier wird schon der Gedanke angedeutet, dass der Adlige auch für den gottesfürchtigen Lebenswandel seiner Untertanen und für ihre Belehrung mit der rechten Lehre zu sorgen hat und dass er sie vor Gewalt von außen schützen muss, aber noch nicht als Anspruch, der auch gegen den Willen des Landesherren durchgesetzt werden kann, sondern als ethische Verpflichtung. Der Adlige müsse sich darum bemühen, vom Landesherrn die Erlaubnis zu bekommen, für seine Untertanen geistlich sorgen zu dürfen. Gebe dieser aber nicht nach, sei der Adlige vor Gott entschuldigt.
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Die Pflicht zum Gehorsam wird theologisch vom vierten Gebot abgeleitet, dem Ehrsamkeitsgebot gegenüber den Eltern. Daher geht Corvinus sehr ausführlich auf die Verhältnisse in der Familie ein, wobei er dem aristotelischen Modell der oeconomia (Verhältnis Mann/Frau, Eltern/Kinder und Hausherrschaft/Gesinde) folgt, das schon 10 Jahre zuvor von Justus Menius als lutherische Hauslehre ("oeconomia christiana") adaptiert worden war. Anders als Menius aber, der sich nach dem Vorbild der Lutherschen Haustafel an die verschiedenen Stände des Hauses wendet, sind die Ratschläge von Corvinus alle an den adligen Hausvater gerichtet. Am Ende wird die Verantwortung des Hausvaters für seinen Hausstand auch auf seine Untertanen ausgedehnt. Hier wird schon der Gedanke angedeutet, dass der Adlige auch für den gottesfürchtigen Lebenswandel seiner Untertanen und für ihre Belehrung mit der rechten Lehre zu sorgen hat und dass er sie vor Gewalt von außen schützen muss, aber noch nicht als Anspruch, der auch gegen den Willen des Landesherren durchgesetzt werden kann, sondern als ethische Verpflichtung. Der Adlige müsse sich darum bemühen, vom Landesherrn die Erlaubnis zu bekommen, für seine Untertanen geistlich sorgen zu dürfen. Gebe dieser aber nicht nach, sei der Adlige vor Gott entschuldigt (vgl. Bl. L1v-L2r).
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München BSB (URN siehe VD16  [[http://gateway-bayern.bib-bvb.de/aleph-cgi/bvb_suche?sid=VD16&find_code_1=WVD&find_request_1=C%205329]]
 
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Repertorium deutschsprachiger Ehelehren der Frühen Neuzeit, hrsg. v. Erika Kartschoke, Bd. I/1. Berlin 1996, Nr. 22 (mit Inhaltsangabe, Listen der zitierten Autoritäten, der angegebenen Bibelstellen und der literarischen und historischen Figuren).
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Repertorium deutschsprachiger Ehelehren der Frühen Neuzeit, hrsg. v. Erika Kartschoke, Bd. I/1. Berlin 1996, Nr. 22  
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(mit Inhaltsangabe, Listen der zitierten Autoritäten, der angegebenen Bibelstellen und der literarischen und historischen Figuren).
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