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F 1289: Flacius, Matthias; Beweisung, dass vermöge des Passauischen Vertrages die papistische Obrigkeit nicht Macht habe, die Untertanen der Augsburgischen Konfession halben zu verfolgen (Quelltext anzeigen)
Version vom 21. Dezember 2012, 06:53 Uhr
, 06:53, 21. Dez. 2012Links
[http://www.litdb.evtheol.uni-mainz.de/datenbank/index.php?titel=593&vd16=&aktion=suchen&dbsatz=0&art=detail&perpage=10&personenart=Person%20allgemein&suchstring1=&suchstring2=&suchstring3=&suchstring4=&suchstring5=f%201289&suchstring6=&suchstring7=&suchtext=&jahrende=&undoder=und&sortierung=auf&druck=druck Flacius: Beweisung 1563]
[http://www.litdb.evtheol.uni-mainz.de/datenbank/index.php?titel=593&vd16=&aktion=suchen&dbsatz=0&art=detail&perpage=10&personenart=Person%20allgemein&suchstring1=&suchstring2=&suchstring3=&suchstring4=&suchstring5=f%201289&suchstring6=&suchstring7=&suchtext=&jahrende=&undoder=und&sortierung=auf&druck=druck Flacius: Beweisung 1563]
(Falls der Link nicht funktionieren sollte, müssen die Titeldaten in die Suchmaske der Datenbank eingegeben werden: http://www.litdb.evtheol.uni-mainz.de/datenbank/index.php?druck= )
Geboten wird eine Zusammenfassung der Argumentation, die als juristisch nicht stichhaltig bewertet wird. Daraus wird geschlossen, dass die Schrift nicht an ein Publikum „gelehrter Räte“ gerichtet gewesen sein kann.
Geboten wird eine Zusammenfassung der Argumentation, die als juristisch nicht stichhaltig bewertet wird. Daraus wird geschlossen, dass die Schrift nicht an ein Publikum „gelehrter Räte“ gerichtet gewesen sein kann.