P 309: ; Der Papisten Handbüchlein
Weitere Druckausgaben:
VD16-Nr.: P 305
[Marburg: Andreas Kolbe] 1546
fingiertes Impressum: Rom
VD16-Nr.: P 306
[Frankfurt/Main: Hermann Gülfferich] 1546
VD16-Nr.: P 310
ndt.
[Lübeck: Johann Balhorn . Ä.] 1548
VD16-Nr.: P 307
[Straßburg: Thiebold Berger] 1556
fingiertes Impressum: Rom
VD16-Nr.: P 308
[Schleusingen: Hermann Hamsing] 1557
fingiertes Impressum: Rom
VD16-Nr.: -
o. O. 1571
fingiertes Impressum: Rom
London BL: 1226.a.73; St Petersburg NB
Ausgaben, in denen Martin Luther: “Das wär auch wohl ein Gebet für die Pfaffen” enthalten ist:
Der kurze Text ist in allen Ausgaben von "Der Papisten Handbüchlein" enthalten, darüber hinaus auch in:
VD16-Nr.: H 3701
Hiltstein, Johann
Römische Kirchenpostill
o.O. 1562
Bl. D8v-E1r.
Ausgaben, in denen “Der Barfüsser Mönche zehn Gebote” enthalten ist:
Der Text findet sich auch in der Ausgabe des "Handbüchleins" von 1556 (VD16: P 307), s. oben, und in den Ausgaben der gereimten Fassung des "Handbüchleins", s. unten. Darüber hinaus auch in einer Einzelausgabe und weiteren Kompilationen:
VD16-Nr.: B 363
o.O. 1550
VD16-Nr.: A 1478
in: Erasmus Alber
Der Barfüsser Mönche Eulenspiegel und Alcoran
[Straßburg: Jakob Frölich um 1555]
VD16-Nr.: ZV 9929
in: Erasmus Alber
Der Barfüsser Mönche Eulenspiegel und Alcoran
[Straßburg: Christian Müller um 1560]
VD16-Nr.: A 1479
in: Erasmus Alber
Der Barfüsser Mönche Eulenspiegel und Alcoran
o. O. 1573
Ausgaben einer gereimten Bearbeitung von "Der Papisten Handbüchlein"
VD16-Nr.: ZV 12150
Der Papisten Handbüchlein (gereimt)
o. O. 1563
VD16-Nr.: -
Das Römische Agendtbüchlein
o. O. 1572
Darmstadt ULB: 31/4357
VD16-Nr.: P 311
In: Der Bäpstischen Catechismus, nach dem Wittenbergischen Cathechismo verstellt, durch Verordnung des Concilii zu Trient
o. O. 1581
VD 16-Nr.: P 309 Kurztitel: Der Papisten Handbüchlein Druckort: Mülhausen Erscheinungsjahr: 1559 |
VD16-Link
Autor:
unbekannt
Beiträger:
Luther, Martin: Gebetsparodie “Das wär auch wohl ein Gebet für die Pfaffen”
Drucker:
nach VD16: [Peter Schmidt]
Standort(e) im VD16:
Gotha FB
Wolfenbüttel HAB
Zwickau RB
weitere Standorte:
(In der Regel sind diese Standortangaben den Bibliothekskatalogen oder Verbundkatalogen entnommen. Daher ist nicht absolut sicher, dass die Exemplare tatsächlich der beschriebenen Ausgabe entsprechen. Wenn ein Exemplar autoptisch überprüft wurde, wird dies ausdrücklich vermerkt.)
Frankfurt/Main UB: Flugschr.-Slg.: G. Freytag XVIII, 56b
Goslar StB: Hf 436
Greifswald UB: 542/ Fh 357 adn 6 (vermisst 1945)
London BL: 1226.a.61
Zürich ZB: 18.559,2
Inhaltsüberblick:
Der Titel gibt vor, sich an katholische Kleriker zu richten, die aufgefordert werden, die in dieser Schrift angeblich enthaltenen Geheimnisse nicht den gemeinen Laien zur Kenntnis kommen zu lassen.
Die Schrift ist eine Kompilation aus vier Teilen:
1. Satirische Verhaltensanweisungen für verschiedene Stände in Prosa
2. Martin Luther: “Das wär auch wohl ein Gebet für die Pfaffen”
3. “Der Barfüsser Mönche zehn Gebote”, satirisches Gedicht (im VD16 mit eigener Nummer: B 364)
4. “Des Papsts Gebet”, satirische Umdichtung von Gebeten in Reimen
Inhalt:
Der erste Text der Kompilation besteht aus Fragen und Antworten in der Art der zeitgenössischen Katechismen.
Die erste Frage lautet: “Wie soll sich ein geistlos papistischer Bischof, Pfarrherr, Prediger halten in seinem Beruf?“ Antwort: „Ein geistlos papistisch bischof, pfarherr, prediger, tumher, vicarus sol ungelehrt und eines bösen Lebens sein, soll sich des Evangelions beschämen und sein Leben in aller Büberei und Schanden zubringen.” Es folgt die Frage: “ Wie soll er lehren?” mit der entsprechenden Antwort, und dann “Wie soll er leben?”. Wie in den didaktisch aufbereiteten Katechismen der Zeit wird auch gefragt, welche Verhaltensweisen gegen diese Gebote verstoßen, worauf die Antwort lautet: “Wann er die Wahrheit sagt, das Evangelion prediget und nach Gottes Wort gedenkt, ein ehrbar christlich Leben zu führen und sondert sich von den römischen Geistlichen und hält sich zu den evangelischen Predigern und Christen.” Abgefragt wird anschließend auch das angeblich erwünschte Verhalten der Predigtzuhörer mit der entsprechenden verkehrten Antwort. Es handelt sich also um eine sehr simple satirische Umkehrung positiver Lehren.
Der nächste Abschnitt des ersten Textes trägt die Überschrift “Das ander Teil”. Hier wird nach dem Verhalten der Priester gegenüber der Obrigkeit gefragt und dann nach der Quelle für diese Verhaltensanweisung: “Wo steht das geschrieben?” Als Antwort wird aus päpstlichen Dekreten zitiert. Die darauf folgenden Fragen jedoch, wie sich die Obrigkeit und dann, wie sich die Untertanen gegenüber den katholischen Priestern verhalten sollen, fallen aus dem satirischen Modus heraus. Denn bei der Obrigkeit lautet die Antwort, sie solle die katholischen Priester zwingen, ihre Lehren am Evangelium zu orientieren. Als Quelle für diese Anweisung werden Zitate von Christus aus dem Matthäusevangelium angeführt. Und die Untertanen werden in gleicher Weise aufgefordert, den Umgang mit katholischen Priestern zu meiden.
Im dritten Abschnitt geht es in den Fragen um das Verhalten der Priester gegenüber ihren Köchinnen, und dann um das der Köchinnen gegenüber den Priestern. Natürlich wird in den Antworten zu Streit und zu Schlägen aufgefordert, zur Nachlässigkeit im Haushalt und zur Unterschlagung. Im vierten Abschnitt handeln die Fragen und Antworten schließlich vom Verhalten gegenüber den Eltern und das der Eltern gegenüber den Kindern.
Aus diesem Inhaltsüberblick wird deutlich, dass die Satire sich nicht am eigentlichen Katechismus orientiert, sondern an den Lehrsätzen, die Luther aus den Paulusbriefen gezogen und seinem Kleinen Katechismus von 1529 unter dem Titel “Haustafel” beigegeben hat. Darin werden die drei Hauptstände der Gesellschaft angesprochen: die Geistlichen und die Zuhörer (“ecclesia”), die Obrigkeit und die Untertanen (“politia”) und der Hausstand mit Eheleuten sowie Eltern und Kindern (“oeconomia”). Die Haustafel Luthers enthielt anfangs zwar noch nicht die Zuhörer und die Untertanen, aber diese beiden Stände, die jeweils den Predigern und der Obrigkeit gegenüber stehen, wurden sehr bald von anderer Hand hinzugefügt. Die Haustafel Luthers handelt außerdem noch von Hausherrschaft und Gesinde, von jungen Leuten und von Witwen, aber diese einzelnen Stände wurden der “oeconomia” zugerechnet, in deren Zentrum das Ehepaar stand. In der vorliegenden Satire ist die Ehefrau durch die Köchin des Pfaffen ersetzt.
Der zweite Text der Kompilation ist eine in ähnlicher Weise wie der vorhergehende Text gebildete parodistisch-polemische Verkehrung von vier Gebeten: die Tischgebete Benedicite und Gratias, das Vater Unser und das Ave Maria. Der Text findet sich auch in den handschriftlich überlieferten Abschrift von Luthers Briefen, die Georg Rörer angelegt hat. Gedruckt wurde er offenbar zuerst 1546 als Teil der ersten Ausgabe von “Der Papisten Handbüchlein”. Vgl. WA 60, S. 173.
Der dritte Text der Kompilation ist gegenüber der ersten Auflage von 1546 hinzugefügt worden, er findet sich aber auch schon in der Auflage des Handbüchleins von 1556. Zuerst veröffentlicht wurde er als Einzelausgabe 1550. Das satirische Gedicht mit dem Titel “Der Barfüsser Münch zehen Gebot” umfasst 12 vierzeilige Strophen in Reimpaaren. Zwischen allen Strophen ist “kirieleion” eingefügt. Die Zehn Gebote werden darin in fingierte “Regeln” der Franziskaner verdreht.
Der vierte Text besteht aus weiteren kurzen Gebeten in Reimform: Des Bapsts Gebet, Vater Unser, Gruß und Glaube.
Historischer Kontext:
Zu: “Der Barfüsser Mönche zehn Gebote”:
Oskar Schade, Satiren und Pasquille aus der Reformationszeit Bd. II, Hannover 1863, ND Hildesheim 1966, Nr. XXIV, S. 264-274 bemerkt auf S. 380: “Das Lied ist eine satirische Umdichtung eines älteren von gleichem Anfange, s. Vehes Gesangbuch, hrsg. v. Hoffmann [von Fallersleben] S. 8fgg 130.”
Schade hat in seiner Edition der gesamten Flugschrift für den Teil “Der Barfüsser Mönche zehn Gebote” die seiner Meinung nach bessere Version des Textes zugrunde gelegt, die er in der Ausgabe von 1573 von Erasmus Albers “Der Barfüsser Mönche Eulenspiegel und Alcoran” (VD 16: A 1479) vorfand. Die Herausgeber des 60. Bandes der Weimarer Ausgabe haben daraus geschlossen, dass die Urheberschaft Albers für diesen Teiltext gesichert sei (vgl. WA 60, S. 174). In der ersten Ausgabe von Albers Schrift von 1542 (VD16: A 1477) sind die "Zehn Gebote" aber noch nicht enthalten, sondern erst in der undatierten Neuauflage, die im VD16 auf “um 1555” geschätzt wird (VD16: A 1478). Möglicherweise kam diese Ausgabe also erst nach dem Tod Albers (1553) heraus.
Edition:
Oskar Schade, Satiren und Pasquille aus der Reformationszeit, Bd. II. Hannover 1863, ND Hildesheim 1966, Nr. XXIV, S. 264-274 und 380.
Microfiche-Edition:
Flugschriften-Sammlung Gustav Freytag
Literatur:
Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Weimar 1883 – 2009: WA 60 (1980), S. 173-179.
Walter Behrendt: “Der Papisten Handbüchlein” von 1563 und seine biblischen Illustrationen. In: Daphnis. Zeitschrift für Mittlere deutsche Literatur und Kultur der Frühen Neuzeit (1400 - 1750). Bd. 40 (2011), S. 535 - 565.