B 7770: Brenz, Johannes; Auslegung über das Buch Ruth
VD 16-Nr.: B 7770 Kurztitel: Auslegung über das Buch Ruth Autor: Brenz, Johannes Druckort: Hagenau Erscheinungsjahr: 1536 |
VD16-Link
Erscheinungsjahr
nach VD16, der Druck selbst ist undatiert
Autor:
Brenz, Johannes (1499 - 1570), NDB
weitere Autoren, Übersetzer, Herausgeber etc.:
Alber, Erasmus (Übersetzer) (um 1500 - 1553), NDB
Drucker:
Kobian, Valentin
Format, Umfang, Signaturformel:
8°; [44] Bl.; A8-E8, F4
Standort(e) im VD16:
Berlin SB
Dresden SLUB
Zwickau RB
weitere Standorte:
(In der Regel sind diese Standortangaben den Bibliothekskatalogen oder Verbundkatalogen entnommen. Daher ist nicht absolut sicher, dass die Exemplare tatsächlich der beschriebenen Ausgabe entsprechen. Wenn ein Exemplar autoptisch überprüft wurde, wird dies ausdrücklich vermerkt.)
München UB: 0001/8 Bibl. 380
Widmungsempfänger:
Conrad von Hattstein, Hauptmann zu Frankfurt am Main
Historischer Kontext:
Das lateinische Original der Auslegung kam zuerst in Hagenau 1535 bei Peter Braubach heraus (VD16: B 7759), weitere Auflagen der lateinischen Fassung stammen von 1536 (B 7760), 1544 (B 7761), 1553 (B 7762) und 1562 (B 7763). Andere Übersetzungen des Buchs Ruth gibt es von Hiob Gast, Augsburg 1539 (VD16: B 7771 in B 7764) und von Stephan Agricola d. J. von 1551 (B 7772).
Inhalt:
Das Repertorium deutschsprachiger Ehelehren der Frühen Neuzeit, hrsg. v. Erika Kartschoke, Bd. I/1. Berlin 1996 bietet auf den Seiten 3 - 4 (Nr. 2) ein Inhaltsreferat des Übersetzungstextes:
Vorlage:
Johannes Brenz: In librum Judicum et Ruth Commentarius (1535). Alber überträgt nur den Kommentar zum Buch Ruth. Er hält sich eng an den Wortlaut der Vorlage, stellt aber jedem Abschnitt der Auslegung eine vollständige Wiedergabe der jeweiligen Bibelstelle voran.
Vorrede (Bl. A2r – A4v):
Alber begründet in der Widmungsvorrede die Drucklegung seiner Übersetzung der Brenzschen Vorlage mit der erbaulichen Wirkung des Textes für alle, die in Anfechtung und Not sind. Am Beispiel Ruths, einer nichtisraelischen, kinderlosen Witwe, soll gezeigt werden, wie Gott sich gerade der elendesten, verachtetsten Menschen annimmt, um durch Gnade und Güte Trost zu spenden. Datiert: Juli 1536.
Aufbau:
Die vier Kapitel des Textes folgen der Kapitelgliederung der biblischen Vorlage. Die weitgehend chronologische Erläuterung der einzelnen Textpassagen wird nur bei einigen dem Autor besonders wichtigen oder problematischen Stellen unterbrochen, wo noch einmal einzelne Verse ausgelegt werden.
Inhalt:
Im ersten Kapitel liegt der Akzent der Auslegung auf dem Verhältnis von Schwiegermutter und –tochter, wobei darüber hinaus beide als Exempel für Gottvertrauen in Notsituationen gelten – selbst oder gerade ein aeschenbruedelchen wie Ruth könne noch zum Gegenstand göttlicher Gnade und zum Werkzeug in Gottes Heilsplan werden.
Das zweite Kapitel – Ruth bei der Ährenlese – thematisiert u. a. Glaubensstärke und die weiblichen Tugenden der Elternliebe und des Gehorsams von Jungfrauen und Witwen gegenüber den jeweiligen Vormündern. Dass Ruth auf den Acker ihres zukünftigen Gatten Boas gelangt, wird als göttliche Fügung und Vorbild für Heiratswillige gedeutet, die die Gattenwahl ganz in Gottes Hand legen und nur mit rechtschaffenen und gebührlichen Mitteln einen Partner suchen sollen.
Die zentralen Passagen der Ehelehre konzentrieren sich im dritten Kapitel. Die nächtliche Begegnung Ruths in der Scheune gilt eher als Negativexempel für die Eheanbahnung. Selbst eine beschlossenen Ehe gebe einer unverheirateten Frau nicht die Lizenz, den Ehevollzug auch nur dem äußeren Anschein nach vorwegzunehmen. Zwar sei die Verbindung mit Boas über jeden Zweifel erhaben – auf Grund seines Alters komme für Ruth nicht mehr Wollust, sondern nur das mit viel Mühe und Arbeit verbundene Kindergebären als Ehemotiv in Frage – doch gelte es, den Anschein der Tugendhaftigkeit zu wahren. Diese beweise Boas, weil er enthaltsam bleibt und Ruths Ehewunsch lediglich als Gehorsam dem göttliche Gebot gegenüber auffasst, nach dem eine Witwe mit dem nächsten Verwandten ihre verstorbenen Mannes verheiratet werden solle.
Auch im vierten Kapitel, das die Eheschließung mit allen rechtlichen und gesellschaftlichen Begleitumständen zu Thema hat, werden aus dem Bibeltext Ehelehren abgeleitet und Gründe für die öffentliche Eheschließung dargelegt: Die Anwesenheit von Zeugen biete größere Gewähr für die Unaufhebbarkeit des Eheschlusses, und die Glückwünsche der Gäste tragen zu einer glücklichen Eheführung bei.
Es folgen im Repertorium deutschsprachiger Ehelehren zwei Listen, eine mit den zitierten Bibelstellen und eine weitere mit den in dem Text erwähnten historischen oder literarischen Figuren.
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