A 881: Agricola, Franciscus; Biblischer Amtsspiegel

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VD 16-Nr.: A 881

Kurztitel: Biblischer Amtsspiegel  

Autor: Agricola, Franciscus

Druckort: Köln

Erscheinungsjahr: 1577



VD16-Link

A 881


Autor:

1540-1621, Pfarrer in Rödingen

Die Deutsche Literatur (DDL). Biographisches und bibliographisches Lexikon. Reihe II: Die Deutsche Literatur zwischen 1450 und 1620. Abteilung A – Autorenlexikon. Hrsg. v. Hans-Gert Roloff. Bern, Frankfurt a. M., New York 1985 ff.. Bd. I, 405 (1.02.01)


Drucker:

Baum, Dietrich


Standort(e) im VD16:

Berlin SB

München BSB

Wien ÖNB


weitere Standorte:

(In der Regel sind diese Standortangaben den Bibliothekskatalogen oder Verbundkatalogen entnommen. Daher ist nicht absolut sicher, dass die Exemplare tatsächlich der beschriebenen Ausgabe entsprechen. Wenn ein Exemplar autoptisch überprüft wurde, wird dies ausdrücklich vermerkt.)


Braunschweig StB: ?

Münster ULB: G+3 1643


Vorwort:

Im Vorwort begründet der Autor die Herausgabe seines Buches mit der Notwendigkeit, etwas gegen das Wüten der un­christlichen Sekten zu unternehmen, womit er sicherlich vor allem die Lutheraner und Calvinisten meint.


Inhalt:

Das Duodez-Büchlein enthält zehn Kapitel, von denen das letzte über die allgemeinen Pflichten aller Christen allerdings die Hälfte des Gesamtumfangs ausmacht. Die vor­angehenden neun Kapitel stellen Bibel­stellen zu den Pflichten der folgenden Stände zusammen:

1. vom Amt geistlicher Obrigkeit und Untertanen

2. vom Amt weltlicher Obrigkeit und Untertanen

3. vom Amt der Richter und allen, die mit Rechts­händeln zu tun haben

4. vom Amt der Eheleute, Ehemän­ner und Eheweiber

5. vom Amt der Jungfrauen und Witwen

6. vom Amt der Alten und Jungen

7. vom Amt der Eltern und Kinder

8. vom Amt der Hausherren und Dienstknechte

9. vom Amt der Kaufleute, von reichen und armen Leuten

10. [allgemeine christliche Verhaltens­lehre]


Historischer Kontext

Die Zusammenstellung der Stände 1-8 und ihre Reihenfolge erinnern stark an die lutherische "Haustafel", die seit 1529 ein Teil des lutherischen Katechismus war (vgl. dazu den Artikel zu Cyriacus Spangenbergs Haustafelpredigten, "Historischer Kontext"). Darüber hinaus bezeichnet Agricola jedes der Kapitel als "Evangelische Haustafel". Nur der dritte Stand der Richter und die Voranstellung der Jungfrauen und Witwen vor die Alten, Jungen, Eltern und Kinder weichen davon ab. Auch die Kaufleute, die Reichen und Armen als neunten Stand gibt es in der "Haustafel" nicht. Außerdem wurde der Ausdruck "geistliche Obrigkeit und Untertanen" von protestantischen Autoren (von Ausnahmen abgesehen) vermieden. Luther setzte an diese Stelle "Bischöfe und Prediger" sowie "Zuhörer".


Digitalisat:

München BSB


Literatur:

online: Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S. 238f.