S 7574: Spangenberg, Cyriacus; Geistliche Haustafel

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Weitere Druckausgaben:


VD 16-Nr.: S 7575

Die christliche Haustafel

Wittenberg: Lorenz Schwenck 1558


VD 16-Nr.: ZV 27465

Die christliche Haustafel

Wittenberg: Lorenz Schwenck 1562


VD 16-Nr.: ZV 14548

In: Catechismus

Erfurt: Georg Baumann d.Ä. 1564


VD 16-Nr.: ZV 14549

In: Catechismus

Erfurt: Georg Baumann d.Ä. 1564


VD 16-Nr.: ZV 24464

In: Catechismus

Eisleben: Urban Gaubisch 1565


VD 16-Nr.: ZV 28683

In: Catechismus

Erfurt: Georg Baumann d.Ä. 1565


VD 16-Nr.: ZV 14553

In: Catechismus

Schmalkalden: Michael Schmuck 1566


VD 16-Nr.: ZV 14554

In: Catechismus

Erfurt: Konrad Dreher 1567


VD 16-Nr.: ZV 14557

In: Catechismus

Erfurt: Konrad Dreher 1568


VD 16-Nr.: ZV 14558

In: Catechismus

Magdeburg: Wolfgang Kirchner 1568


VD 16-Nr.: ZV 14559

In: Catechismus

Oberursel: Nikolaus Henricus 1568


VD 16-Nr.: S 7576

De Christlike Hußtafel (ndt.)

Lübeck: Georg Richolff d. J. 1568

London BL


VD 16-Nr.: ZV 24466

In: Catechismus

Erfurt: Konrad Dreher 1570


VD 16-Nr.: ZV 14562

In: Catechismus

Magdeburg: Wolfgang Kirchner 1570/ 1573


VD 16-Nr.: ZV 24465

In: Catechismus

Oberursel: Nikolaus Henricus 1572


VD 16-Nr.: ZV 30239

In: Catechismus

Oberursel: Nikolaus Henricus 1580

Münster UB: G+3 737


VD 16-Nr.: ZV 16830

In: Catechismus

Oberursel: Nikolaus Henricus 1592

VD 16-Nr.: S 7574

Kurztitel: Geistliche Haustafel  

Autor: Spangenberg, Cyriacus

Druckort: Wittenberg

Erscheinungsjahr: 1556



VD16-Link

S 7574


Autor:

NDB 24 (2010), S. 623-624

Frühe Neuzeit in Deutschland, 1520-1620. Literaturwissenschaftliches Verfasserlexikon, herausgegeben von Wilhelm Kühlmann, Jan-Dirk Müller, Michael Schilling, Johann Anselm Steiger und Friedrich Vollhardt. Band 6: Siber, Adam - Zyrl, Christian. Berlin 2017, Sp. 49 - 64 (Tim Lorentzen)


Beiträger:

Konrad Lycosthenes (d. i. Konrad Wolfhart): Lateinischer Vers aus "Apophtegmata" (Bl. R5v); in den Katechismus-Ausgaben ist diese Beigabe nicht mehr enthalten.


Drucker:

Seitz, Peter; Erben


Format, Umfang, Signaturformel:

8°; [135] Bl.; A8-Q8, R7



Standort(e) im VD16:

Berlin SB

München BSB

Wolfenbüttel HAB


weitere Standorte:

(In der Regel sind diese Standortangaben den Bibliothekskatalogen oder Verbundkatalogen entnommen. Daher ist nicht absolut sicher, dass die Exemplare tatsächlich der beschriebenen Ausgabe entsprechen. Wenn ein Exemplar autoptisch überprüft wurde, wird dies ausdrücklich vermerkt.)


Stockholm KB: 117M

Wien UB: I-182666



Illustrationen:

Zierstück auf dem Titelblatt, dasselbe auch am Ende auf Bl. R6r.

Anderes Zierstück am Ende der Predigten Bl. Q8r; Zier-Initialen ("E") auf Bl. A2r (Widmungsvorrede) und ("W") auf Bl. A6v (Beginn der Predigten).

Ganzseitiges Druckersignet von Peter Seitz am Ende auf Bl. R6v.


Widmungsempfänger:

Schultheiß und Talherr im Tal Mansfeld


Historischer Kontext:

Das Konzept der Haustafel stammt von Martin Luther, der 1529 an seinen Kleinen Katechismus eine Liste von Sprüchen aus den Paulus- und Petrus-Briefen anhängte, in denen Ermahnungen an verschiedene gesellschaftliche Stände enthalten waren. Diese Sprüche wählte Luther gemäß der Dreiständelehre der ecclesia, politia und oeconomia aus und ordnete sie in eben dieser Reihenfolge an. Er nannte diese Reihung von Bibelsprüchen "Haustafel".

Sie richtete sich an elf Stände: Die Bischöfe und Prediger, die Obrigkeit, die Ehemänner, die Ehefrauen, die Eltern, die Kinder, die Hausherrschaft, das Gesinde, die jungen Leute, die Witwen und die Christen allgemein. In der lateinischen Übersetzung von Johannes Sauermann, noch im selben Jahr 1529, wurde diese Reihung ergänzt durch die Stände der "Zuhörer" (als Gegenüber der "Geistlichem") und der "Untertanen" (als Gegenüber der "Obrigkeit"). In dieser Anordnung wurde die Haustafel als Teil des Kleinen Katechismus seit den 1540er Jahren auch in der deutschen Version überliefert.

Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um das Interim von 1547, in dem ein starke Strömung der lutherischen Geistlichkeit ("Gnesiolutheraner") für den Stand der Prediger eine in geistlichen Angelegenheiten von der Obrigkeit unabhängige Position einforderte, wurde diese Lehre von der Dreiteilung der Gesellschaft in Geistlichkeit, Obrigkeit und Haushaltung, in der jedem Stand eine besondere Aufgabe zugeteilt war, sehr stark verbreitet und von den lutherischen Geistlichen in vielen verschiedenen Texten, besonders auch in ihren Predigten, propagiert.

Zuerst hatte Hieronymus Weller 1552 eine eigene Schrift zur Haustafel publiziert, 1556 fertigte Valentin Winsheim dazu eine deutsche Übersetzung an. Im selben Jahr erschien die vorliegende Predigtreihe von Cyriacus Spangenberg.

Spangenberg war zu dieser Zeit mit 28 Jahren noch relativ jung, er war der Sohn des Nordhausener Reformators und späteren Superintendenten von Mansfeld Johann Spangenberg, der 1550 verstorben war. Zuvor hatte Cyriacus Spangenberg vor allem Schriften seines Vaters herausgegeben. In seinem Nachwort "An den christlichen Leser" (Bl. Q8v - R5r) verteidigt er sich gegen den Vorwurf, er schreibe Bücher nur aus Ehrsucht. Dieses Nachwort ist in den späteren Auflagen der "Haustafel" nicht mehr enthalten.

Wie man dem von Georg Regebrand verfassten Vorwort zu den Katechismuspredigten VD16: ZV 20771 von Hieronymus Menzel aus dem Jahre 1593 entnehmen kann, hatte Spangenberg eigentlich vor, seine gesamten Katechismuspredigten zu publizieren, wartete aber ab, dass sein damaliger Mansfelder Superintendent Hieronymus Menzel seine eigenen Katechismuspredigten herausbrachte. Vorerst publizierte Spangenberg nur die Predigten über die Haustafel, die bei Menzel nicht enthalten waren. Erst als sich einige Jahre später herausstellte, dass Menzels Katechismuspredigten als Ganzes (außer den Predigten an die Eheleute) nicht erscheinen würden, gab Spangenberg 1564 seine gesamten Katechismuspredigten heraus, in die er dann auch seine Haustafelpredigten integrierte. Menzel steuerte ein Vorwort bei. Nach 1564 waren die Haustafelpredigten dann immer ein Teil der Katechismuspredigten, separat erschienen sie nur noch in einer niederdeutschen Ausgabe von 1568.


Inhalt:

In seinem Vorwort ordnet Spangenberg die Stände der Haustafel den drei Hauptständen ecclesia, politia, oeconomia zu und betont, dass diese drei gesellschaftlichen Stände sich harmonisch ergänzen müssen.

Die Verhaltensanweisungen in der ersten Predigt an die Geistlichen betreffen die Lehre und die Lebensführung. Zwar seien alle Getauften "Priester", aber dennoch müsse ein Prediger ordnungsgemäß ordiniert sein, denn das unterscheide den Pfarrer von einem Propheten, der ohne menschliche Vermittlung von Gott beauftragt wird und der auch einen König absetzen könne (während ein Pfarrer nur das Wort Gottes verkünden kann). Die Pfarrer müssen den Katechismus predigen und in der Lehre deutlich das Gesetz vom Evangelium unterscheiden. Was die Lebensführung betrifft, beruft sich Spangenberg auf den Katalog von erwünschten Eigenschaften, die im ersten Timotheus-Brief des Paulus (3, 1-7) aufgezählt werden und die auch Luther als Spruch für die Geistlichen in seiner Haustafel gewählt hatte.

Die zweite Predigt richtet sich an die "Zuhörer", gemeint ist damit die Kirchengemeinde, die in Luthers ursprünglichen Sprüche-Reihung noch nicht enthalten war. Von ihnen wird Respekt und Gehorsam gegenüber dem gepredigten Wort wie auch gegenüber den Predigern als Personen gefordert.

In der dritten Predigt wird die von Gott eingesetzte Obrigkeit zuerst deutlich von der Tyrannei unterschieden. Gott könne zwar als Strafe den Menschen zeitweise auch die Tyrannei verordnen, aber diese sei keine wirkliche Obrigkeit. Auch einem solchen Herrscher müsse man zwar gehorsam sein, aber die Geistlichen wie auch die weltlichen Ratgeber haben die Pflicht, ihn zu ermahnen, wie es z.B. im Fall des Interims geschehen sei. Die rechte Obrigkeit muss auf Gott und seine Gesetze sehen, auf sich selbst und die eigene Fehlbarkeit, sowie auf die Untertanen und ihr Wohlergehen. Ohne Obrigkeit kann kein Land existieren, gegen eine schlechte Obrigkeit hilft nur beten und flehen.

In der vierten Predigt werden die Untertanen belehrt, die mit dem Stand der Obrigkeit gemeinsam den Hauptstand der politia bilden. Ihre Aufgabe ist es, klaglos die geforderten Abgaben zu entrichten, die Obrigkeit zu achten und für sie zu beten. Diese Aufgabe ist nicht abhängig davon, ob die Obrigkeit ihrerseits ihren Pflichten nachkomme, es handelt sich dabei nicht um einen Vertrag auf Gegenseitigkeit, sondern um einen göttlichen Befehl, der auf jeden Fall gilt.

Zu den übrigen Predigten vgl. den Artikel im Repertorium deutschsprachiger Ehelehren. Berlin 1996, Nr. 97, S. 213-217.


Digitalisat

München BSB


Literatur:

Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S. 147-167 online