R 3240: Roth, Heinrich; Catechismi Predigt

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Weitere Druckausgaben:


VD 16-Nr.: R 3241

Eisleben: Urban Gaubisch 1574


VD 16-Nr.: ZV 22846

Eisleben: Urban Gaubisch 1578


VD 16-Nr.: ZV 13379

Leipzig: Johann Beyer 1581


VD 16-Nr.: ZV 28182

Görlitz: Ambrosius Fritsch 1582


VD 16-Nr.: R 3242

Görlitz: Ambrosius Fritsch 1589

digital in Halle ULB


VD 16-Nr.: ZV 28188

Wittenberg: Johann Krafft (um 1590)

VD 16-Nr.: R 3240

Kurztitel: Catechismi Predigt  

Autor: Roth, Heinrich

Druckort: Eisleben

Erscheinungsjahr: 1573



VD16-Link

R 3240



Autor:

Roth (Rothe), Heinrich, gest. 1575 in Eisleben, geboren vor 1500.

Roth war seit 1568 Prediger an St. Andreas in Eisleben, zuvor 1567 Diakon in Eisleben-Neustadt. 1567 war er in Sangerhausen als Diakon entlassen worden, wo er viele Jahre als Prediger gewirkt hatte. Weitere Angaben sind den biographischen Nachschlagewerken nicht zu entnehmen. (Vgl. Lothar Berndorff: Die Prediger der Grafschaft Mansfeld. Eine Untersuchung zum geistlichen Sonderbewusstsein in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Potsdam 2010. )

Einige zusätzliche Hinweise finden sich aber in seinen Werken selbst und in der Leichenpredigt, die der Eislebener Pfarrer Friedrich Roth 1575 auf ihn gehalten hat.

In seinen Katechismuspredigten erzählt Heinrich Roth in der Predigt über die Pflichten der Obrigkeit (Bl.659r) als negatives Exempel, er habe als 14 Jähriger in Magdeburg mit eigenen Augen gesehen, wie der Bruder des Fürsten Adolf von Anhalt, des späteren Bischofs von Merseburg, in Sack und Asche betteln ging. Adolf von Anhalt wurde aber erst 1514 Bischof von Merseburg, so dass Roth also vor 1500 geboren sein muss. An gleicher Stelle bemerkt Roth, dass er eine Zeit lang selbst "solcher gesellen einer" gewesen sei; möglicherweise war er einmal ein Mönch.

In der Vorrede des ersten Teils berichtet er dagegen, dass er in Wittenberg studiert und dort auch Luther gehört habe. Und in der Predigt über die Kinderpflichten (Bl. 725r) erfährt man, er habe 1554 in Wittenberg selbst erlebt, dass ein seinen Eltern ungehorsamer Sohn von Tieren zerrissen tot aufgefunden worden sei.

Die Leichenpredigt von Friedrich Roth, der übrigens wohl nicht mit Heinrich Roth verwandt ist (Friedrichs Vater war der Eislebener Pfarrer Johann Roth, für den Heinrich Roth 1568 die Leichenpredigt gehalten hatte), gibt keine Auskunft über die Jugend von Heinrich Roth. Man erfährt aber, dass er verheiratet war und dass er auch Kinder hinterließ, die noch jung waren. Diese Leichenpredigt wurde den Neuauflagen einer Sammlung von Leichenpredigten von 1566 zugefügt, die Heinrich Roth zu Zeiten der Pest in Sangerhausen selbst gehalten hatte. Heinrich Roth: Leychpredigten. Halle 1578 (VD 16: R 3247) und Leipzig 1581 (VD 16: R 3248).



Beiträger:

Mencel, Hieronymus (Vorrede Bl. a2r - f4v);

Aemilius, Georg (kurzes Lied über das Gratias, im 2. Teilband, Bl. 626r)



Jahr:

Der erste Teilband erschien laut Kolophon 1572, der zweite Teilband 1573.



Titel:

CATECHISMI Predigt. Durchaus gericht auff den Catechismum D.Mart.Lutheri darinnen die funff Heubtstück Christlicher Lere sampt dem Morgen vnd Abendsegen, dem Tischsegen vnd entlich der gantzen Hausstaffel verfasset sind.

[2. Teil] CATECHISMI Predigt. Das ander Theil, darinnen begriffen: Das Sacrament des waren Leibs vnd Bluts Jhesu Christi. Der Morgen vnd Abendsegen. Der Tischsegen vnd Gratias. Die gantze Hausstafel. Vnd entlich der 131. Psalm zum Beschluss des Catechismi. Sampt einem nützlichen Register auff beide Theil gerichtet.



Drucker:

Gaubisch, Urban



Standort(e) im VD16:

Berlin SB

Halle ULB

München BSB (nur Teil 1)

Wolfenbüttel HAB



weitere Standorte:

(In der Regel sind diese Standortangaben den Bibliothekskatalogen oder Verbundkatalogen entnommen. Daher ist nicht absolut sicher, dass die Exemplare tatsächlich der beschriebenen Ausgabe entsprechen. Wenn ein Exemplar autoptisch überprüft wurde, wird dies ausdrücklich vermerkt.)


Dresden SLUB: Theol.ev.asc.440.m, misc.2 [nur 1. Teil]

Helmstedt ehemalige UB: (ohne Signatur)

Leipzig UB: St. Nicolai: 830:1 und 2

London BL: D-4426.bb.46

Rom BAV: Stamp Pal IV 244 = Bibliotheca Palatina Microfiche: E517/E519

Rostock UB: FI-1063 [nur 1. Teil]



Illustrationen:

Im ersten Teilband wird vielen Kapiteln ein Holzschnitt vorangestellt, im Ganzen sind es 21 Abbildungen: Bl. 10r, 20v, 31r, 40r, 51v, 61v, 75r, 80r, 97r, 117r, 130r, 139r, 150r (= 130r), 163v, 173v, 186r, 203r, 303r (= 31r), 346r, 390r, 433. Zu den ersten neun der zehn Gebote gibt es je eine Illustration.

Dagegen hat im zweiten Teilband nur das erste Kapitel, das vom Sakrament des Abendmahls handelt, einleitend eine Abbildung.



Widmungsempfänger:

Der erste Teilband ist den Grafen von Mansfeld gewidmet, der zweite Teilband dem Rat und der Bürgerschaft der Stadt Eisleben.



Historischer Kontext:

Die auf den 22. September 1572 datierte Vorrede des ersten Teilbandes (Bl. 2r - f4v) von Hieronymus Menzel, dem Superintendenten der Grafschaft Mansfeld, lässt den Zusammenhang, in dem die Katechismus-Predigten Heinrich Roths erschienen, klar werden. Menzel wendet sich darin auf 50 Seiten sehr ausführlich und vehement gegen die Auffassungen von Flacius über die Erbsünde. Der Vertreter dieser Position in Mansfeld war Cyriacus Spangenberg, der Sohn des früheren Mansfelder Superintendenten Johannes Spangenberg und bis kurze Zeit zuvor enger Mitarbeiter Menzels. Zwei Jahre später musste Spangenberg wegen des Erbsündenstreits aus Eisleben fliehen.

Menzel erwähnt Spangenberg mit keinem Wort, aber dieser war ebenfalls Verfasser eines Predigtzyklus' über den Katechismus von 1564, der bis dahin schon zehn Mal von verschiedenen Druckern wiederaufgelegt worden war. Obwohl der Erbsündenstreit in der Katechismusauslegung selbst nicht angesprochen wird, wird vor diesem Hintergrund klar, dass Roths Werk von nun an als Vorlage für die Katechismuspredigten der Mansfelder Pastoren dienen sollte.

Heinrich Roth selbst stellt in seiner darauf folgenden Vorrede vom 29. September 1572 zum ersten Teilband (Bl. g1r - i3v) am Ende fest, dass er an der ganzen Diskussion nicht interessiert sei. Seiner Meinung nach haben die philosophischen Begriffe der "Substantia" und des "Accidens" nichts mit der Theologie zu tun, Plato und Aristoteles hätten ihren Platz in der Schule, in der Kirche sollten sie schweigen.



Inhalt:

Auf die Vorreden von Menzel und Roth folgen die Auslegungen zu den 10 Geboten, zu den 10 Artikeln des Glaubens, zu den Bitten des Vater unser und zu den Sakramenten. Dieser Abschnitt wird im zweiten Teil weitergeführt mit dem Sakrament des Abendmahls. Danach werden der Morgen- und der Abendsegen sowie der Tischsegen behandelt. Die Haustafelpredigten schließen den Katechismuszyklus ab. (Zur Abfolge der behandelten Stände vergleiche die Haustafelpredigten von Cyriacus Spangenberg: Geistliche Haustafel, 1556).

Roth hat die Haustafel aber um eine Predigt über den Spruch von Luther, mit dem dieser die Haustafelverse abschließt, erweitert ("Ein jeder lerne sein' Lektion, so wird es wohl im Hause ston"). Hinzugefügt hat Roth außerdem zwei Predigten mit einer Auslegung des 131. Psalms. Den Abschluss des zweiten Teil bildet das Register der Schlagworte.

Alle Kapitel beginnen mit einem Bibelvers, der daraufhin in mehreren Abschnitten erklärt wird. In den Predigten, die die Stände des Hauses betreffen, folgen dann in der Regel Exempel aus der Bibel, aus den antiken und mittelalterlichen Geschichtsbüchern und aus der Zeitgeschichte. Abweichend von diesem Schema wird zu Beginn der Predigt über den Ehestand (Bl. 679v - 694r) eine Musterrede eines Brautvaters am Ehebett und die entsprechende Antwort des Bräutigams vorgestellt (Bl. 684v - 686r).

Weitere Einzelheiten zu den Haustafelpredigten in dieser Katechismus-Auslegung bei:

Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S. 167-187.



Exempel im zweiten Band über die "Haustafel", die nicht der Bibel entnommen sind:

4. Predigt über die Haustafel: "Von den Untertanen":

Bl. 675r: Der "Bewrische Auffrhur" von 1525, der von Thomas Müntzer ausgelöst wurde und bei dem in vier Wochen etwa 100.000 Bauern umgebracht wurden. Außerdem der Aufruhr der Wiedertäufer-Rotte von Münster, deren Anführer dann mit glühenden Zangen zerrissen wurden und in einem Käfig an die Kirchmauer gehängt wurden.

Bl. 676r: Herzog Rudolf von Schwaben, der sich vom Papst zum Aufruhr gegen Kaiser Heinrich IV. anstiften ließ. Der Papst schickte ihm eine Krone, auf der auf Lateinisch stand: Christus hat das Kaisertum dem Papst gegeben, nun gibt der Papst es dir, Rudolpho.


5. Predigt: Vom Ehestand und Eheleuten:

(Bl. 690r) Beschreibung eines allegorischen Bildes: Eine Mutter hat drei Kinder auf ihrem Schoß. Das eine hat ein Buch in der Hand, das ist der Lehrstand. Das andere hat ein Schwert, das ist der Wehrstand, und das dritte hat einen Dreschflegel, das ist der Nährstand. Die Mutter aber ist die Ehe.

Diese Idee für ein Gemälde findet sich zuerst bei Erasmus Alber: Predigt vom Ehestand über die Hochzeit zu Kana, 1546.


6. Predigt: Vom Amt der Ehemänner und Eheweiber:

(Bl. 707v) Da das Exempel von dem alten Weib, das im Auftrage des Teufels ein Ehepaar durch eine Intrige gegeneinander aufbringt, schon im ersten Teil beim 6. Gebot erzählt wurde, ebenso wie das Exempel von dem Basler Ehemann, der wegen eines Paars Hosenbänder, die die Frau einem Diener geschenkt hatte, sie der Untreue verdächtigt und sie schließlich umbringt, setzt Roth an diese Stelle ein zeitgenössisches Exempel, das sich erst kürzlich in der Umgebung von Eisleben zugetragen habe:

Ein Mann von 60 Jahren, der schon 3 Frauen und von ihnen 18 Kinder hat, hat eine Geliebte. Seine Frau antwortet ihm auf einen Befehl hin respektlos. Daraufhin will er sie züchtigen, aber sie hält den Knüppel fest. Da zieht er ein Messer und ersticht sie. Er wurde dafür geköpft und aufs Rad gebunden, auch seine Geliebt werde hoffentlich in Kürze noch bestraft werden.


8. Predigt: Pflichten der Kinder:

Bl. 722r Ein Kind bemerkt, dass seine Eltern sich vor der Art, in der der altersschwache Großvater isst, ekeln, so dass sie ihn nicht mehr an dem gemeinsamen Tisch essen lassen wollen. Deshalb bastelt es einen Holztrog, aus dem seine Eltern essen sollen, wenn sie einmal alt sind. (Vgl. zu diesem Exempel: Enzyklopädie des Märchens, Bd. 6 (1990), Sp. 252-256.)

Roth legt dieses Exempel nicht in Bezug auf das Verhalten des Kindes aus, sondern auf die Pflichten der Eltern: Eine Verzärtlung der Kinder führe später leicht zu Ekelgefühlen gegenüber älteren Menschen. Als positives Exempel erinnert Roth an das Bild der Störche, die ihre alt gewordenen Eltern versorgen.

Bl. 725r: Er selbst habe 1554 in Wittenberg gesehen, dass ein Student tot aufgefunden wurde, von Tieren fürchterlich zerissen. Er soll gegenüber seinen Eltern ungehorsam gewesen sein.

Bl. 726r-728v: Zwei Exempel in Liedform: Ein vom Vater verzärtelter Sohn in Ingolstadt ist nach dessen Tod gegenüber der Mutter ungehorsam und schlägt sie sogar. Er stirbt früh, und aus seinem Grab wächst seine Hand heraus. Die Obrigkeit des Ort zwingt die Mutter, die Hand mit einer Rute zu schlagen. Die Hand beginnt zu bluten und verschwindet dann im Grab.

Dieses Lied mit zehn Strophen ist die gedruckte Fassung eines Meisterliedes von Hans Sachs (1552), die unter dem Titel "Von einem ungehorsamen Sohn" um 1555 in Nürnberg anonym erschien (zwei verschiedene Ausgaben: VD 16: S 541 und ZV 13528), mit zwei ebenfalls undatierten Nachdrucken von um 1560 (VD 16: S 542) und um 1570 (VD 16: S 543) sowie einem weiteren Nachdruck von 1579 (VD 16: ZV 11893).

Das zweite Lied ist länger, es stammt aus einer Flugschrift von 1570, von der aber kein Exemplar mehr auffindbar ist. Das einzige nachgewiesene Exemplar der Berliner Staatsbibliothek ist Kriegsverlust. Es handelt sich um ein Zeitungslied über einen Fall von Vatermord, der sich 1569 in Lützelfluh bei Bern zugetragen hat. (‎Textabdruck im Anhang).

Das Mordopfer hieß Lorenz Kopfferschmid, war 70 Jahre alt und galt als sehr ehrsam. Er hatte zwei Söhne, die ihm Geld stahlen. Als er sie zur Rede stellte, leugneten sie. Der ältere Sohn war 20 Jahre alt. Als Vater ihn allein noch einmal daraufhin ansprach, sicherte der Sohn zu, ihm das gestohlene Geld zu zeigen, und führte den Vater auf langen Wegen durch den Wald. An einer einsamen Stelle warf er ihm jedoch einen Strick um den Hals. Der Vater versuchte, sich mit einem Messer zu befreien, aber der Sohn entriss ihm das Messer, wodurch er ihn an der Hand verletzte, und schleifte ihn zu einer Eiche, wo er ihn an einem Ast aufhängte. Aber das Blut an dem Strick erweckte bei den Leuten Verdacht. Man holte einen Richter aus Bern, der die beiden Söhne gefangen setzen ließ. Der jüngere Sohn war wohl an dem Mord unschuldig, wurde aber wegen des Diebstahls mit dem Schwert hingerichtet. Der ältere Sohn wurde gefoltert, aufs Rad gebunden, gehenkt und mit Fackeln verbrannt.

Von dem Mordfall berichtet auch Heinrich Bullinger in einem Brief vom 13. Mai 1569. Er gibt an, die Hinrichtung sei am 3. Mai erfolgt. (Heinrich Bullinger: Die Korrespondenz mit den Graubündnern, hrsg. v. Traugott Schiess, Bd. III. Basel 1904-06, (ND 1968), S. 154, Nr. 160.)

Eine weitere Erzählung zu diesem Fall stammt von Sigismund Schwabe: Parricidium, Görlitz 1572 (VD 16: S 4541), später noch einmal abgedruckt in dem Sammelwerk "Spiegel des menschlichen Lebens", 1587 (VD 16: S 4548) und 1588 (VD 16: S 4549).


9. Predigt: Vom Amt der Knechte und Mägde:

Bl. 737r Eine Magd aus Sangerhausen ist zu faul, die Asche, die sie ausschütten soll, an einen sicheren Ort zu bringen, und schüttet sie auf den Misthaufen. Dieser fängt Feuer, und zwei Häusergassen brennen ab. Das ist 1519 geschehen.

Bl. 745v-747v: Lied vom Mord an Victor Schenitz in Halle, am 18. Juni 1572.

Der Sekretär von Victor Schenitz, sein Name war Christoph Windt, wurde getadelt, worauf dieser einen Raubmord plante. Er erschlug seinen Dienstherren mit einem Hammer, steckte diesen mit dem Kopf voran in die Latrine und floh mit geraubtem Silbergerät. Er wurde in Mainz festgenommen und am 30. Juli 1572 auf dem Rad hingerichtet.

Das Lied ist wörtlich aus einem in Magdeburg und in Leipzig gedruckten illustrierten Einblattdruck übernommen: "Eigentliche verzeichnis der erschrecklichen vnd grewlichen Mortthat/ so sich zugetragen in der weitberümten Stadt Halle in Sachssen/ von einem mit Namen Chrisroff Windt", abgedruckt in: Deutsche illustrierte Flugblätter des 16und 17. Jahrhunderts. Bd. 7, Die Sammlung der Zentralbibliothek Zürich. Teil 2. Die Wickiana. - 2. (1570-1588), hrsg. v. Wolfgang Harms und Michael Schilling. Tübingen 1997, Nr, 24.


12. Predigt: Vom Amt der Witwen:

Bl. 770v Roth erfindet hier ein Exempel, um zu erläutern, was die Ermahnung bedeute, "Ärgernis" zu vermeiden. Eine Witwe wiederverheiratet sich schon sehr bald nach dem Tod ihres Mannes. Aber von dem neuen Mann wird sie ausgenutzt und schon nach kurzer Zeit verlassen. Dies beobachtet ein anderer Mann, ein grober Mensch, der dann seine eigene Frau mit dieser Geschichte traktiert, weil er ihr ähnliche Pläne unterstellt.


14. Predigt: Jeder lerne sein' Lektion:

Bl. 794r: Roth berichtet, in den Kirchen habe man früher oft ein Bild von einem Schiff im stürmischen Meer gehabt. In dem Schiff saßen die Kleriker, und im Wasser waren die Laien, die ohne die Hilfe der Kleriker nicht ins sichere Schiff kommen konnten. Diese Darstellung, die in der Papstkirche üblich war, sei aber falsch.

Roth hat dieses Negativ-Exempel wohl von Hieronymus Weller, der es in der Vorrede zu seinem Traktat "De officio ecclesiastico, politico et oeconomico libellus pius" von 1552 (VD 16: W 1822 und ZV 15481), der ersten eigenständigen Haustafelauslegung überhaupt (vgl. den Artikel zur deutschen Übersetzung von 1556), als abzulehnendes Gegenmodell zum Konzept der drei Stände vorstellt.

Aber zuerst findet sich diese Zurückweisung bei Luther in seiner Schrift gegen Herzog Georg den Bärtigen von 1533 (WA 38, S. 104). Ob ein solches Gemäldemotiv tatsächlich existiert hat, ist nicht erwiesen. Es wäre eine Variation des verbreiteten Motivs des Schiffs als Allegorie der Kirche.


Bl. 795r: Der beste Gottesdienst ist, gewissenhaft seinen Beruf auszuführen. Herzog Friedrich von Sachsen sei so glücklich über Luthers Schrift zur Obrigkeit gewesen, dass er sie sich besonders prachtvoll habe binden lassen.



Digitalisat

München BSB



Literatur:

über die Haustafelpredigten im 2. Teil:

online: Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S. 167-187.