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"Alber unterteilt seine Predigt in acht Abschnitte, in denen er unter Heranziehung vreschiedener Passagen aus dem NT und dAT Wesen und Bedeutung des Ehestandes erläutert. Dieser Ehelehre folgt ein Schlussteil in acht Punkten mit einer Auslegung des Johannestextes von der Hochzeit zu Kana, die die Armut und Bedürftigkeit des Brautpaares in den Mittelpunkt stellt."
 
"Alber unterteilt seine Predigt in acht Abschnitte, in denen er unter Heranziehung vreschiedener Passagen aus dem NT und dAT Wesen und Bedeutung des Ehestandes erläutert. Dieser Ehelehre folgt ein Schlussteil in acht Punkten mit einer Auslegung des Johannestextes von der Hochzeit zu Kana, die die Armut und Bedürftigkeit des Brautpaares in den Mittelpunkt stellt."
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Eine etwas detailiertere Inhaltsangabe an derselben Stelle S. 10 im Repertorium, zusammen mit Listen der in der Predigt erwähnten Autoritäten und Exempelfiguren.
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Eine etwas detailliertere Inhaltsangabe an derselben Stelle S. 10 im Repertorium, zusammen mit Listen der in der Predigt erwähnten Autoritäten und Exempelfiguren.
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== '''Historischer Kontext:''' ==
 
== '''Historischer Kontext:''' ==
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Die Hochzeit zu Kana (Joh 2, 1-11) war in der traditionellen Perikopenordnung die klassische Stelle, an der über das Thema der Ehe gepredigt wurde. An der vorliegenden Predigt von Alber wird deutlich, wie bedeutend das Thema der Ehe für die Lutheraner als ein Argument gegen die alte Kirche, speziell gegen den Zölibat, geworden war. In diesem Zusammenhang begannen die lutherischen Geistlichen auch immer öfter, auf die Dreiständelehre Luthers (ecclesia, politia, oeconomia) zu berufen, in der auch die Geistlichen verheiratet sein sollten und in der die zölibatären Stände keine Existenzberechtigung mehr hatten.
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Die Hochzeit zu Kana (Joh 2, 1-11) war in der traditionellen Perikopenordnung die klassische Stelle, an der über das Thema der Ehe gepredigt wurde. An der vorliegenden Predigt von Alber wird deutlich, wie bedeutend das Thema der Ehe für die Lutheraner als ein Argument gegen die alte Kirche, speziell gegen den Zölibat, geworden war. In diesem Zusammenhang begannen die lutherischen Geistlichen auch immer öfter, sich auf die Dreiständelehre Luthers (ecclesia, politia, oeconomia) zu berufen, in der auch die Geistlichen verheiratet sein sollten und in der die zölibatären Stände keine Existenzberechtigung mehr hatten.