F 1289: Flacius, Matthias; Beweisung, dass vermöge des Passauischen Vertrages die papistische Obrigkeit nicht Macht habe, die Untertanen der Augsburgischen Konfession halben zu verfolgen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. Juni 2015, 15:16 Uhr


VD 16-Nr.: F 1289

Kurztitel: Beweisung, dass vermöge des Passauischen Vertrages die papistische Obrigkeit nicht Macht habe, die Untertanen der Augsburgischen Konfession halben zu verfolgen  

Autor: Flacius, Matthias

Druckort: Regensburg

Erscheinungsjahr: 1563



Weitere Druckausgaben:


VD 16-Nr.: S 3036

In: Schlüsselburg, Konrad

Einfältiger Bericht vom Teutschen Interim

Frankfurt a. M.: Peter Kopff 1599



VD16-Link

F 1289



Autor:

NDB


Drucker:

Geißler, Heinrich (nach VD16, der Druck ist nicht firmiert)


Druckort

Regensburg (nach VD16)




Standort(e) im VD16:

Berlin SB

Erfurt StB

Gotha FB

Jena UB

Wolfenbüttel HAB

Wien ÖNB



weitere Standorte:

(In der Regel sind diese Standortangaben den Bibliothekskatalogen oder Verbundkatalogen entnommen. Daher ist nicht absolut sicher, dass die Exemplare tatsächlich der beschriebenen Ausgabe entsprechen. Wenn ein Exemplar autoptisch überprüft wurde, wird dies ausdrücklich vermerkt.)


Augsburg SuStB: 4 Th H 1134

Halle FrSt: 48D 12 (8)

Leipzig UB: Jus.can.294-a(K)

Stuttgart WLB: Kirch.R.qt.K.64



Inhalt:

Vgl. die Vorstellung des Textes in dem Projekt

Controversia et Confessio Digital. Herausgegeben von Irene Dingel. (Zugriff am 13.03.2015)


Geboten wird eine Zusammenfassung der Argumentation, die als juristisch nicht stichhaltig bewertet wird. Daraus wird geschlossen, dass die Schrift nicht an ein Publikum „gelehrter Räte“ gerichtet gewesen sein kann.



Digitalisat

Berlin SB